Anpassung der Energie-Etikette für Neuwagen ab 1. Januar 2020

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK passt per 1. Januar 2020 die Energieetikette für Personenwagen an. Diese Anpassung ist erforderlich aufgrund der vom Bundesrat am 23. Oktober 2019 verabschiedeten Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV) sowie der vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung der Energieeffizienz-Kategorien. Durch die Anpassung wird sichergestellt, dass nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die beste Effizienz-Kategorie A fällt.

Seit März 2003 muss die Energieetikette für Personenwagen gut sichtbar bei jedem zum Verkauf angebotenen Neuwagen angebracht sein. Die Energieetikette unterteilt die Personenwagen in sieben Effizienzkategorien von A bis G: A steht für ein energieeffizientes, G für ein vergleichsweise ineffizientes Fahrzeug. Daneben enthält die Etikette weitere Angaben wie zum Beispiel zum Treibstoffverbrauch oder zu den CO2-Emissionen und ermöglicht so einen energie- und umweltbewussten Autokauf.

Die wichtigsten Änderungen

Mit der im Oktober 2019 vom Bundesrat beschlossenen EnEV-Revision wurde die Methodik zur Berechnung der Energieeffizienz-Kategorien neuer Personenwagen geändert. Neu wird das Leergewicht bei der Einteilung für die Energieetikette 2020 nicht mehr berücksichtigt.

Per 1. Januar 2020 erfolgt die Umstellung vom bisherigen Prüfverfahren NEFZ (Neuer Europäischer Fahrzyklus) auf das neue Prüfverfahren WLTP (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedures). Deshalb müssen künftig sämtliche Angaben in den Kundeninformationen auf WLTP-Werten basieren, sofern solche vorhanden sind. Eine Ausnahme gilt für Fahrzeuge, die lediglich über NEFZ-Angaben verfügen und für die keine WLTP-Werte berechnet werden können, beispielsweise Lagerfahrzeuge.

Auf der Energieetikette wird anstelle der durchschnittlichen CO2-Emissionen der erstmals immatrikulierten Neuwagen neu der Zielwert angegeben. Für unter WLTP-gemessene Fahrzeuge wurde auf den Zielwert von 95 g/km ein Aufschlag von 21% dazugerechnet, um den Wechsel des Messverfahrens von NEFZ auf WLTP miteinzubeziehen. Sobald ein definitiver WLTP-Zielwert vorliegt, wird dieser in die Energieetikette integriert, dies wird aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Bei Fahrzeugen ohne WLTP-Werte wird der Zielwert von 95 g/km angezeigt.

Der Durchschnitt der CO2-Emissionen der erstmals immatrikulierten serienmässig hergestellten Personenwagen muss weiterhin in Preislisten und Online-Konfiguratoren angegeben werden. Im Jahr 2019 lag der Wert bei 137 g/km (auf Basis von NEFZ-Daten gerechnet). Für das Jahr 2020 beträgt er neu für WLTP-gemessene Fahrzeuge 174 g/km bzw. 142 g/km basierend auf NEFZ-Werten. Die Erhöhung ist einerseits auf die Umstellung auf das neue, realistischere Messverfahren WLTP zurückzuführen. Eine Rolle spielen aber auch die immer schwerer werdende Neuwagenflotte, der nochmals gestiegene Anteil der Allradfahrzeuge sowie der rückläufige Anteil der Dieselfahrzeuge.

Ab 1. Januar 2020 muss die Energieeffizienzkategorie in der Werbung, auf Verkaufsinseraten und Online-Konfiguratoren zusätzlich mit einer visuellen Darstellung (siehe Bild) angegeben werden.

Quelle: Bundesamt für Energie

11.11.2019