Auf dem Areal Weinhalde in Kriens soll eine Wohnüberbauung entstehen

Kriens will die baurechtlichen Voraussetzungen schaffen, damit auf dem Areal «Weinhalde» eine Wohnüberbauung entstehen kann. Der Stadtrat empfiehlt dem Einwohnerrat, den Bebauungsplan sowie eine Teilrevision des Zonenplans in diesem Gebiet sowie den Erschliessungsrichtplan anzunehmen. Der Einwohnerrat wird am 7. November 2019 darüber befinden.

Das Areal an der Weinhalde war bis 2001 bereits in der Wohnzone. Damals wurde es teilweise aus der Bauzone entlassen und dem übrigens Gemeindegebet B zugeordnet. Seither gelten auf diesem Areal die Bestimmungen für Landwirtschaftsland. Deshalb ist das Areal heute im Gegensatz zu allen umliegenden Grundstücken noch weitgehend unbebaut. Es wurde in den vergangenen Jahren als Produktionsfläche einer Gärtnerei genutzt.

Nun soll auf dem Areal eine Wohnüberbauung entstehen. Zum einen ist die Produktion für eine Gärtnerei an der Hanglage kaum mehr wirtschaftlich sinnvoll machbar. Zum anderen befindet sich das Areal inzwischen mitten im bewohnten Gebiet, da alle angrenzenden Grundstücke bebaut sind. Deshalb wurde das Grundstück in der raumplanerischen Strategie der Stadt Kriens schon früh als potentielles Bauland festgelegt.

Einzonung schon früher Thema

Die Einzonung des Areals Weinhalde war bereits ein Thema, als Kriens mit der Gesamtrevision der Ortsplanung im Jahr 2013 die letzten grösseren Anpassungen im Zonenplan sowie Bau- und Zonenreglement vorgenommen hatte. Schon damals äusserten die Grundeigentümer klare Absichten, das Areal zu bebauen. Die Logik dieser Entwicklung mitten im sonst bebauten Gebiet und eine dafür nötige Umzonung waren damals denn auch kaum bestritten.

Weil die Erschliessungsfrage damals nicht geklärt war, konnte das Areal Weinhalde im Gegensatz zu den gemeindeeigenen Arealen Mülirain und Bosmatt nicht eingezont werden und verblieb im übrigen Gebiet B (Bauerwartungsland). Jetzt sind die offenen Fragen geklärt. Die Grundeigentümer haben einen Architekturwettbewerb durchgeführt und gemeinsam mit der Stadt Kriens das Planungsverfahren vorbereitet, um mit einem konkreten Projekt aufzuzeigen, wie das Areal bebaut werden soll.

Der Wettbewerb verfolgte insbesondere auch das Ziel, ein Bauprojekt von hoher Qualität zu entwickeln. Geplant sind drei Gebäude mit 45 Eigentumswohnungen, eine Einstellhalle und viel Grünfläche. Im August 2017 wurden die Wettbewerbsergebnisse öffentlich ausgestellt und die Anstösser informiert. Das Siegerprojekt wurde zwischenzeitlich zu einem «Richtprojekt Architektur und Umgebung» weiterentwickelt.

Einwohnerrat berät im November

Um die baurechtliche Situation für die weitere Projektentwicklung durch die privaten Grundeigentümer zu klären, hat nun der Krienser Einwohnerrat an seiner November-Sitzung ein Geschäft zu beraten. Das Geschäft umfasst einen Bebauungsplan, eine Teilzonenplanänderung (Rückführung des Areals in die Bauzone) sowie einen Erschliessungs-Richtplan. Diese Unterlagen legt der Stadtrat dem Einwohnerrat zur Beschlussfassung vor und empfiehlt die Annahme.

Der Stadtrat weist in seinen Unterlagen explizit darauf hin, dass er mit diesem Geschäft ein Projekt zum Abschluss bringen wolle, das in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt worden sei. Der Start der Planungs- und Entwicklungsphase falle damit in Jahre, die weit vor der Einreichung der Gemeindeinitiative für ein Einzonungsmoratorium in Kriens liegen. Die politische Behandlung sei so lange möglich, bis die entsprechende Volksinitiative im Parlament behandelt und dem Stimmvolk zur Abstimmung unterbreitet werde.

Vorzeigecharakter bezüglich Aussenräume

Auch das Thema der nötigen Waldrodung wird in den stadträtlichen Unterlagen des Geschäftes aufgeführt. Die für die Erschliessung nötige Waldrodung von 123 m2 wird auf dem Areal selber kompensiert. Weil diese Erschliessungsvariante vom Oberhusrain her in der neu geplanten Überbauung wertvolle verkehrsfreie Grünflächen schafft, sind sogar aus Sicht der Natur- und Landschaftsschutzes keine Einwände zu erwarten. Umso mehr, als die geplante Überbauung auch bezüglich der Gestaltung der Aussenräume Vorzeigecharakter aufweise.

Der Stadtrat sieht viele gute Argumente, dem Parlament die Annahme des Geschäftes zu empfehlen. Neben raumplanerischen und architektonischen Überlegungen sieht der Stadtrat mit dem geplanten Projekt auch die Chance, dass an dieser attraktiven Wohnlage gute Steuerzahler ansässig werden könnten. Stimmt der Einwohnerrat dem Bericht im November zu, wird der Stadtrat den weiteren demokratischen Prozess auslösen. Bebauungsplan, Teilrevision des Zonenplans sowie den Erschliessungsrichtplan werden öffentlich aufgelegt.

Nach der Bereinigung allfälliger Einsprachen käme das Geschäft in zweiter Lesung erneut vor den Einwohnerrat. Kommt es danach aufgrund eines Referendums nicht zu einer Volksabstimmung, würde der Bebauungsplan dem Regierungsrat im Herbst 2020 zur Inkraftsetzung unterbreitet.

4.10.2019