Baugesuch für temporäre Asylunterkunft in Baar zurückgezogen

Der Zuger Regierungsrat nimmt zur Kenntnis, dass die Hotz Obermühle AG ihr Baugesuch für eine temporäre Asylunterkunft in Baar zurückgezogen hat. Platz für Flüchtlinge braucht es aber nach wie vor.

Im laufenden Jahr muss der Kanton rund 1200 bereits hier anwesende Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich unterbringen. Hinzu kommen 140 weitere Personen, die ihm der Bund voraussichtlich neu zuweist.

Absage an Kanton

Die Hotz Obermühle AG hat die Zuger Regierung nun darüber informiert, dass sie das Baugesuch für eine temporäre Asylunterkunft auf dem Areal «Obermüli Süd» in Baar zurückgezogen hat. Auf dem Grundstück hätte vorübergehend Wohnraum für rund 100 Asylsuchende realisiert werden sollen. Die Hotz Obermühle AG hatte nach einer öffentlich-rechtlichen Ausschreibung gemäss Submissionsrecht im November 2015 den Zuschlag für den Auftrag des Kantons erhalten.

Bedauern seitens des Kanton

«Die Zuger Regierung bedauert den Entscheid des Rückzugs, hat aber auch Verständnis dafür», so Regierungsrat Andreas Hostettler, Vorsteher der Direktion des Innern. Unterkünfte für Flüchtlinge braucht es auch ohne das geplante Zentrum in Baar. «Wir sind darum in engem Austausch mit der Gemeinde. Diese ist sich ihrer Verantwortung bewusst. Ich bin zuversichtlich, dass alternative Unterbringungsmöglichkeiten gefunden werden.»

Pragmatismus und Kreativität sind gefragt

Der Kanton Zug hat bewiesen, dass er die ganze Situation rund um die Flüchtlingskrise konstruktiv, pragmatisch und verantwortungsvoll zu meistern versteht. Die Gemeinden, aber auch die Wirtschaft und Private halfen, insbesondere auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise im Sommer 2015, tatkräftig mit. Dabei wurde und wird insbesondere auch das Potenzial von Zwischennutzungen und Abbruchliegenschaften ausgeschöpft.

Gemäss § 12bis Abs. 3 des Gesetzes über die Sozialhilfe im Kanton Zug vom 16. Dezember 1982 (Sozialhilfegesetz, BGS 861.4) sind die Einwohnergemeinden verpflichtet, nach Massgabe der Bevölkerungszahlen und unter Berücksichtigung bisher untergebrachter Personen geeignete Unterkünfte bereitzustellen, soweit die Personen nicht in den bestehenden kantonalen Unterkünften untergebracht werden können.

11.7.2019