Bund rechnet mit 2,8 Milliarden Franken Überschuss

Für das laufende Jahr rechnet der Bund mit einem Überschuss von 2,8 Milliarden Franken. Budgetiert waren 1,2 Milliarden. Die Verbesserung ist einerseits auf die Einnahmen der Direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer zurückzuführen, die schon seit 2018 über den Erwartungen liegen. Insgesamt sind die Einnahmen 0,9 Prozent höher als budgetiert. Andererseits dürfte der Bund 1,3 Prozent weniger ausgeben als vorgesehen. Zudem fallen ausserordentliche Einnahmen von 490 Millionen an, vor allem aus der Versteigerung von Mobilfunklizenzen.

Der Bundesrat wurde am 14. August 2019 über die aktuelle Hochrechnung informiert. Auf Basis der Zahlen bis Ende Juni rechnet der Bund für 2019 mit einem ordentlichen Finanzierungsergebnis von 2,8 Milliarden Franken. Die Verbesserung um 1,6 Milliarden gegenüber dem Voranschlag ist einerseits die Folge der hohen Einnahmen im Jahr 2018, die sich auf die Folgejahre auswirken. Die Einnahmen werden deshalb um 0,7 Milliarden (+0,9 %) über dem Voranschlag erwartet. Umgekehrt liegen die Ausgaben unter dem Budget (-0,9 Mrd. oder -1,3 %), weil die Voranschlagskredite nicht ausgeschöpft werden und die Kreditaufstockungen tiefer ausfallen als in den Vorjahren. Dazu kommen ausserordentliche Einnahmen von 490 Millionen.

Die Prognosen für das Budget 2019 basierten auf Wachstumsannahmen für 2018 und 2019. Bei der Direkten Bundessteuer wurde vor allem die Entwicklung im Jahr 2018 unterschätzt, was sich als Basiseffekt auch auf das Jahr 2019 auswirkt. So dürften die Einnahmen aus der Direkten Bundessteuer 0,6 Milliarden über dem Budget zu liegen kommen (+2,6 %). Für die Verrechnungssteuer wird keine Hochrechnung erstellt, weil dafür eine stabile Grundlage fehlt. Deshalb wird die mit dem Rechnungsergebnis 2018 aktualisierte Modellschätzung verwendet. Diese beläuft sich auf 7,5 Milliarden (0,4 Milliarden mehr als im Voranschlag).

Die Unsicherheit in Bezug auf die Höhe der Rückforderungen bleibt allerdings gross.Gleichzeitig dürften die Einnahmen aus der Mehrwertsteuer 240 Millionen unter dem Budgetwert zu liegen kommen. Diese Abnahme widerspiegelt die Abschwächung der Konjunktur im laufenden Jahr. Basierte das Budget 2019 noch auf einem BIP-Wachstum von nominal 2,7 Prozent, hat die Expertengruppe ihre neuste Schätzung auf 1,8 Prozent korrigiert.

Budgetkredite werden nicht aufgebraucht

Auch die geringeren Ausgaben tragen zum guten Ergebnis bei. Zahlreiche Bundesstellen dürften ihre Budgets nicht voll ausschöpfen. Die grössten Kreditreste ergeben sich bei der Sozialhilfe für Asylsuchende (61 Mio.), der individuellen Prämienverbilligung (61 Mio.) und der Rüstung (60 Mio.). Insgesamt werden die Kreditreste auf 1,5 Milliarden geschätzt, was dem Niveau der zwei letzten Jahre entspricht. Gleichzeitig dürften die Nachträge und übrigen Kreditaufstockungen mit 0,6 Milliarden klar tiefer ausfallen als in den Vorjahren.

Beide Effekte zusammen führen dazu, dass die budgetierten Ausgaben voraussichtlich um 0,9 Milliarden unterschritten werden (-1,3 %) und damit stärker als in den beiden Vorjahren (-0,6 %).

Ausserordentliche Einnahmen von 490 Millionen

Nicht budgetierte ausserordentliche Einnahmen ergeben sich aus der im Frühjahr 2019 durchgeführten Auktion von Mobilfunkfrequenzen (376 Mio.) und einer Busse der Wettbewerbskommission wegen der Absprache von Banken im Devisenhandel (113 Mio.).

Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement EFD

16.8.2019

Einordnung der Hochrechnung

Das Parlamentsgesetz sieht vor, dass der Bundesrat per 30. Juni und 30. September Hochrechnungen über das voraussichtliche Jahresergebnis erstellt und das Parlament darüber orientiert. Die Hochrechnung stellt eine Schätzung dar und ist entsprechend vorsichtig zu interpretieren. Das Budget wird aufgrund der Hochrechnung nicht angepasst.

Schätzfehler bei den budgetierten Einnahmen sind unvermeidlich, da die Einnahmenentwicklung relativ starken Schwankungen unterliegt. Mehr- und Mindereinnahmen, die auf Schätzfehler zurückzuführen sind, gleichen sich über die Zeit aus. Auf der Ausgabenseite kommt es systembedingt zu Budgetunterschreitungen, weil die vom Parlament genehmigten Budgetkredite nicht überschritten werden dürfen. Die Verwaltungseinheiten tendieren deshalb zu einer vorsichtigen Budgetierung, aber auch zu einer sparsamen Mittelverwendung.