Für das laufende Jahr rechnet der Bund in der Finanzierungsrechnung mit einem Überschuss von 2,6 Milliarden Franken. Budgetiert waren 1,2 Milliarden. Gegenüber der Juni-Hochrechnung fällt das Ergebnis um 0,2 Milliarden tiefer aus. Die Unsicherheit bleibt insbesondere in Bezug auf die Verrechnungssteuer gross.
Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2019 über die aktuelle Hochrechnung informiert. Auf Basis der Zahlen bis Ende September rechnet der Bund für 2019 mit einem ordentlichen Finanzierungsergebnis von 2,6 Milliarden Franken. Die Verbesserung um 1,4 Milliarden gegenüber dem Voranschlag ist einerseits die Folge der hohen Einnahmen im Jahr 2018, die sich auf die Folgejahre auswirken. Die Einnahmen werden deshalb um 0,5 Milliarden (+0,6 %) über dem Voranschlag erwartet. Umgekehrt dürften die Ausgaben wie in den Vorjahren unter dem Budget liegen (-0,9 Mrd. oder -1,2 %).
Gegenüber der Juni-Hochrechnung fällt das erwartete Ergebnis um 0,2 Milliarden tiefer aus. Insbesondere die Mehrwertsteuer wurde gegenüber der Juni-Hochrechnung um 110 Millionen nach unten korrigiert. Der Grund dafür ist die tiefere Prognose für das nominelle Wirtschaftswachstum von 1,3 Prozent (Juni: 1,8 %).
Die direkte Bundessteuer wird unverändert knapp 0,6 Milliarden höher geschätzt als im Voranschlag. Für die Verrechnungssteuer wird keine Hochrechnung erstellt, weil dafür eine stabile Grundlage fehlt. Die Modellschätzung beläuft sich auf 7,5 Milliarden (0,4 Milliarden mehr als im Voranschlag). Die Unsicherheit in Bezug auf die Höhe der Rückforderungen bis Ende Jahr bleibt gross.
Auch die geringeren Ausgaben tragen zum guten Ergebnis bei. Zahlreiche Bundesstellen dürften ihre Budgets nicht voll ausschöpfen. Die grössten Kreditreste ergeben sich beim Rüstungsaufwand (100 Mio.), der Sozialhilfe für Asylsuchende (89 Mio.), der individuellen Prämienverbilligung (61 Mio.) und den Betriebsausgaben für die Bundesasylzentren (44 Mio.).
Ausserordentliche Einnahmen
Nicht budgetierte ausserordentliche Einnahmen ergeben sich grösstenteils aus der im Frühjahr 2019 durchgeführten Auktion von Mobilfunkfrequenzen (376 Mio.) und den Bussen der Wettbewerbskommission wegen der Absprache von Banken im Devisenhandel (113 Mio.).
Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
4.11.2019
Einordnung der Hochrechnung
Das Parlamentsgesetz sieht vor, dass der Bundesrat per 30. Juni und 30. September Hochrechnungen über das voraussichtliche Jahresergebnis erstellt und das Parlament darüber orientiert. Die Hochrechnung stellt eine Schätzung dar und ist entsprechend vorsichtig zu interpretieren. Das Budget wird aufgrund der Hochrechnung nicht angepasst. Schätzfehler bei den budgetierten Einnahmen sind unvermeidlich, da die Einnahmenentwicklung relativ starken Schwankungen unterliegt. Mehr- und Mindereinnahmen, die auf Schätzfehler zurückzuführen sind, gleichen sich über die Zeit aus. Auf der Ausgabenseite kommt es systembedingt zu Budgetunterschreitungen, weil die vom Parlament genehmigten Budgetkredite nicht überschritten werden dürfen. Die Verwaltungseinheiten tendieren deshalb zu einer vorsichtigen Budgetierung, aber auch zu einer sparsamen Mittelverwendung.