Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. April 2019 die Weichen für die Weiterentwicklung der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) gestellt. Unter dem neuen Namen Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) wird die Organisation der EZV auf die neuen Anforderungen ausgerichtet, damit sie ihren Auftrag in einem sich verändernden Umfeld weiterhin erfolgreich erfüllen und die Chancen der Digitalisierung nutzen kann.
Die Digitalisierung der Gesellschaft und der Anspruch auf möglichst einfache und benutzerfreundliche Prozesse im Waren- und Personenverkehr stellen die EZV vor grosse Herausforderungen. Diesen begegnet sie mit dem Transformationsprogramm DaziT, für welches das Parlament im Herbst 2017 einen Verpflichtungskredit von knapp 400 Millionen Franken gesprochen hat. DaziT verfolgt einen gesamtheitlichen Transformationsansatz: Die Zoll- und Abgabenerhebung wird vereinfacht, harmonisiert und durchgehend digitalisiert. Die Regulierungskosten können so gesenkt, die Einnahmen effizienter erhoben und die Sicherheit dank wirksameren Kontrollen erhöht werden. DaziT kann aber nur erfolgreich umgesetzt werden, wenn sich auch die Organisation der EZV an den neuen Anforderungen orientiert. Dazu hat der Bundesrat an seiner heutigen Sitzung die Weichen gestellt und wichtige Grundsätze festgelegt.
Einheitliches Berufsbild
Im Zentrum der Neuausrichtung steht ein einheitliches Berufsbild, welches die bisherigen Berufe Grenzwächterin und Grenzwächter sowie Zollfachfrau und Zollfachmann ablösen wird. Alle diese Mitarbeitenden werden für umfassende Kontrollen von Waren, Personen und Transportmitteln ausgebildet und spezialisieren sich in einem dieser Bereiche. Sie werden einheitlich uniformiert und aufgabenbezogen bewaffnet. Die Bewaffnung wird nicht in allen Fällen aus einer Schusswaffe bestehen. Die neu ausgerichtete Ausbildung erfolgt sowohl bei neuen als auch bei bestehenden Mitarbeitenden. Diese Fachleute werden in einer neuen operationellen Einheit tätig sein. Sie wird die bestehenden Grenzwachtregionen und Zollkreise ablösen und ebenfalls geografisch gegliedert sein. Die Gliederung kann jedoch von den heutigen Strukturen abweichen.
Die Zollverwaltung kann flexibler agieren
Durch diese Massnahmen sind die Mitarbeitenden flexibler einsetzbar, was es der EZV ermöglicht, noch besser auf Lageveränderungen einzugehen. So wird es beispielsweise einfacher, bei erhöhten Migrationslagen in den betroffenen Regionen Schwergewichte zu bilden. Die EZV bleibt eine zuverlässige Partnerin für die Kantone. Sie wird ihre Präsenz an der Grenze nicht reduzieren, sondern kann ihre Kräfte dank der Digitalisierung noch zielgerichteter und wirkungsvoller einsetzen. Dies ist möglich, weil das Personal der EZV durch DaziT von administrativen Aufgaben entlastet wird und somit vermehrt an der Grenze eingesetzt werden kann.
Rechtlicher Rahmen wird angepasst
Der Bundesrat hat am 10. April 2019 von den Eckdaten der Weiterentwicklung Kenntnis genommen und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, im Rahmen der anstehenden Revision des Zollgesetzes die entsprechenden Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der EZV zu schaffen. Der Bundesrat will auch den Namen der EZV der neuen Organisationsform anpassen und hat entschieden, diese Verwaltungseinheit künftig Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) zu nennen, was eine Anpassung der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) erfordert.
Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung EZV
14.4.2019