Einstellung Strafverfahren gegen Luzerner Staatsanwalt und Stv. Oberstaatsanwalt

Aufgrund einer Strafanzeige, welche eine Privatperson am 6. Dezember 2018 in Luzern eingereicht hatte, beauftragte die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts Luzern den Unterzeichnenden Dr. Ulrich Weder mit der Klärung der strafrechtlichen Relevanz von Vorwürfen, welche schon zuvor Thema von Medienberichten und eines kantonsrätlichen Postulats bildeten.

Die Vorwürfe richteten sich gegen einen Luzerner Staatsanwalt und den Stv. Oberstaatsanwalt. Diese hatten am 16. bzw. 21. Februar 2018 eine gegen den Zuger Regierungsrat Beat Villiger wegen zweifachen Überlassens eines Motorfahrzeuges an eine Lenkerin, die über keinen Führerausweis verfügte, und wegen Urkundenfälschung geführte Strafuntersuchung eingestellt (Staatsanwalt) bzw. diese Einstellungsverfügung genehmigt (Stv. Oberstaatsanwalt).

Ihnen wurde in der gegen sie geführten Strafuntersuchung die Tatbestände der Begünstigung und des Amtsmissbrauchs zur Last gelegt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verfahrenseinstellung, die nur erfolgen darf, wenn kein anklagegenügender Tatverdacht vorliegt oder kein Straftatbestand erfüllt ist, klar nicht erfüllt gewesen seien.

Einvernahmen dieser beiden beschuldigten Personen und der involvierten Polizeibeamten sowie eine umfassende Prüfung der Akten der gegen Beat Villiger und der erwähnten Fahrzeuglenkerin geführten (separaten) Strafverfahren ergaben im Rahmen einer gesamtheitlichen Würdigung aller Beweismittel im Wesentlichen folgendes:

Die Einstellung des Verfahrens wegen Urkundenfälschung drängte sich geradezu auf, weil dem in Frage stehenden Kaufvertrag die Beweiseignung für seinen Inhalt zum Vornherein fehlte und eine strafrechtliche Falschbeurkundung allein schon aus diesem Grund ausser Betracht fiel.

Hinsichtlich der Verfahrenseinstellung wegen mehrfachen Überlassens eines Motorfahrzeuges an eine Lenkerin ohne den erforderlichen Führerausweis überschritten die beiden beschuldigten Personen den Ihnen dabei zustehenden Ermessensbereich nicht, und sie überschritten ihr Ermessen erst recht nicht in einem krassen, elementaren, offensichtlichen oder schwerwiegenden Mass.

Auch ein auf eine Begünstigung oder einen Amtsmissbrauch zugunsten Beat Villigers gerichteter Vorsatz liess sich den beiden Beschuldigten nicht zur Last legen. Abgesehen davon liess sich auch kein Motiv für eine Begünstigung oder einen Amtsmissbrauch ausmachen, zumal beide unabhängig voneinander gehandelt haben und sich Anhaltspunkte für ein konzertiertes, abgesprochenes Vorgehen, um Beat Villiger pflichtwidrig zu begünstigen, nicht ergaben.

Aus diesen kurz zusammengefassten Gründen wurde das Strafverfahren gegen den Staatsanwalt und den Stv. Oberstaatsanwalt am 24. April 2019 eingestellt. Die eingehend begründete Einstellungsverfügung wurde danach durch den in dieser Sache ebenfalls gewählten ausserordentlichen Oberstaatsanwalt, Dr. Andreas Eckert, genehmigt.

Quelle: Staatsanwalt des Kantons Luzern / Diese Medienmitteilung wird im Auftrag von Dr. Ulrich Weder, a.o. Staatsanwalt des Kantons Luzern, publiziert.

8.5.2019