IWF erwartet vorübergehende Konjunkturabschwächung in der Schweiz

Der Internationale Währungsfonds (IWF) würdigt die Widerstandsfähigkeit der Schweiz seit der Finanzkrise sowie die solide Lage der öffentlichen Haushalte und den geldpolitischen Kurs. Er sieht eine verstärkte Rolle der Finanzpolitik bei der Stärkung des Wachstumspotenzials und um den Herausforderungen des technologischen Wandels und der Alterung entgegenzutreten.

Er würdigt auch die Fortschritte bezüglich Stabilität des Finanzsektors, erachtet jedoch die geplante Revision der Einlagensicherung als ungenügend. Potenzielle Risiken ortet der IWF weiterhin im internationalen Umfeld und im inländischen Immobilien- und Hypothekarmarkt, namentlich bei den Wohnrenditeliegenschaften. Risiken sieht er auch im Falle einer Ablehnung der Unternehmenssteuerreform durch das Volk.

Die Schweizer Wirtschaft hat sich in den letzten Jahren relativ robust entwickelt. In den letzten Monaten hat die Schweizer Konjunktur jedoch vor allem aufgrund einer schwächeren Auslandsnachfrage an Schwung verloren und der IWF sieht für 2019 eine Abschwächung des Wachstums auf 1,1 Prozent voraus. Im nächsten Jahr sollte sich das Wachstum wieder moderat erholen.

Risiken für die Konjunktur sehen die Expertinnen und Experten des IWF weiterhin in einer möglichen Verschärfung internationaler handelspolitischer Spannungen, Unsicherheiten im europäischen Umfeld, darunter der Brexit, und in den Ungleichgewichten im Schweizer Immobilien- und Hypothekarsektor.

Der IWF würdigt den Erfolg der Geldpolitik in der Abfederung von Wechselkursschwankungen und der der Stabilisierung der Inflation in einem schwierigen Umfeld. Dies insbesondere angesichts des beschränkten geldpolitischen Spielraums mit niedrigen Zinsen im Ausland und der Möglichkeit von grossen Kapitalzuflüssen in den Franken (Safe-haven).

Den Staatsfinanzen attestiert der IWF eine solide Lage. Der IWF erinnert an die Bedeutung der öffentlichen Investitionen zur Stärkung des Wachstumspotenzials, und zwar durch ausreichende Investitionen in wachstumsfördernde Infrastruktur und durch notwendige Reformen der Sozialversicherungen. Eine verstärkte Rolle der Finanzpolitik zur Stabilisierung der Konjunktur könnte in den Augen des IWF auch dazu beitragen, die Geldpolitik zu entlasten. Aus Sicht der Schweiz haben allerdings die Binnennachfrage und die Ausgaben der staatsnahen Sektoren wie der Gesundheit in den letzten Jahren die Konjunktur bereits massgeblich gestützt, während die starke Aufwertung des Frankens in dieser Zeit das Wachstums gebremst hat.

Die Finanzstabilität sei in der Schweiz vor allem durch mögliche Entwicklungen auf den Immobilien- und Hypothekarmärkten, namentlich bei Wohnrenditeliegenschaften gefährdet. Die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors sei in den letzten Jahren gestärkt und die Kapitalisierung sowie die Liquidität im Bankensektor erhöht worden. Dennoch empfiehlt der IWF den Einsatz von zusätzlichen Instrumenten zur Minderung von Risiken im Immobilien- und Hypothekarmarkt und die kontinuierliche Verbesserung des Rahmens der Finanzmarktregulierung und ‑aufsicht.

Die Delegation des IWF hat das diesjährige Länderexamen vom 21. März bis 1. April 2019 in Bern und Zürich durchgeführt. Die regelmässige Beurteilung der Wirtschafts- und Finanzlage seiner Mitgliedsstaaten im Rahmen der sogenannten Artikel-IV Konsultation ist ein Kernelement der wirtschaftspolitischen Überwachungstätigkeit des IWF.

Eine umfassende Prüfung des Finanzsektors findet zudem seit Mai 2018 im Rahmen des so genannten «Financial Sector Assessment Program» statt. Diese Überprüfung, die für IWF-Mitglieder mit einem wichtigen Finanzplatz obligatorisch ist, wird rund alle fünf Jahre durchgeführt. Dabei wird festgestellt, wie stabil der Finanzsektor ist und ob die internationalen Standards zur Aufsicht von Banken, Versicherungen und des Finanzmarkts eingehalten werden.

Die Berichte über die Artikel IV-Konsultationen und die Prüfung des Finanzsektors werden nach deren Genehmigung durch den IWF-Exekutivrat voraussichtlich Mitte Juni veröffentlicht.

Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement

1.4.2019