Kanton Aargau lehnt Steigerung der Nachtflüge vom Flughafen Zürich ab

Bereits im Herbst 2018 hat der Regierungsrat zu zwei Planungen des Flughafens Zürich kritisch Stellung genommen: zum Betriebsreglement 2017 und zur neuen Festlegung der zulässigen Fluglärmemissionen. Nun hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) das Verfahren wiederholt und die geringfügig ergänzten Gesuchsunterlagen zum Betriebsreglement 2017 öffentlich aufgelegt. Der Regierungsrat bestätigt in seiner Stellungnahme dazu seine Haltung.

Er verlangt Massnahmen, um die vorgesehene Doppelbelastung durch den Tag- und den Nachtbetrieb im Gebiet Wettingen/Würenlos zu vermeiden oder wesentlich zu reduzieren. Ausserdem lehnt der Regierungsrat die Steigerung der Anzahl Starts und Landungen in den Nachtstunden ab.

Anfangs September 2018 hat das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zwei Planungsdossiers zum Flughafen Zürich öffentlich aufgelegt: Die neue Festlegung der zulässigen Fluglärmimmissionen in der Nacht und das Betriebsreglement 2017. Der Regierungsrat hat dazu im November 2018 eine ausführliche und kritische Stellungnahme abgegeben. Nun musste das BAZL das Verfahren wegen eines Formmangels wiederholen und die ergänzten Gesuchsunterlagen zum Betriebsreglement 2017 erneut auflegen. Da die Änderungen gegenüber der Auflage vor einem Jahr nur geringfügig sind, hat der Regierungsrat in seiner jetzigen Stellungnahme seine Anliegen wiederholt.

Die kritische Haltung des Regierungsrates wird durch die Reklamationen aus der Bevölkerung bestätigt, die in den letzten Jahren stark zugenommen haben. Diese betreffen vor allem die verspäteten Flüge nach 23.00 Uhr, die teilweise unpräzise Einhaltung der Startrouten, neue Starts unmittelbar nach 6.00 Uhr sowie eine Intensivierung der Flugbewegungen in der letzten Tagesstunde.

Keine Ausweitung des Nachtbetriebs

Die neue Festlegung der zulässigen Fluglärmimmissionen in der Nacht lehnt der Regierungsrat ab. Diese umfasst nichts anderes als die Steigerung der Anzahl Starts und Landungen in der Nacht (22.00–6.00 Uhr) um einen Viertel. Damit verbunden ist eine geplante räumliche Ausdehnung der Lärmkurven. Schon heute kann der Betriebsumfang nicht ohne erhebliche Verspätungen bewältigt werden.

Zudem wurden die Interessen der betroffenen Bevölkerung nicht gewichtet; es wurde keine Interessenabwägung vorgenommen. Auch die neu vorgelegten Unterlagen enthalten keine genügende Begründung für die geplante Ausdehnung des Nachtbetriebs. Der Regierungsrat verlangt konkret, dass die Nachtflüge vorläufig auf gesamthaft 10'000 Bewegungen pro Jahr begrenzt werden.

Das Betriebsreglement 2017 sieht unter anderem vor, die Startroute im Tagbetrieb ab der Hauptstartpiste 28 rund 10 Kilometer nach Norden zu verlegen. Statt über das Gebiet Mutschellen soll die Route neu zwischen Wettingen und Würenlos sowie östlich von Oberrohrdorf Richtung Westen geführt werden. Diese Verschiebung ermöglicht, dass Flugzeuge, die nach dem Start Richtung Osten abdrehen, nicht mehr über dem Aargau "ausholen" müssen. Dadurch wird die Anzahl der Überflüge über den Aargau um rund 40'000 reduziert und damit fast halbiert. Diese – über das gesamte Kantonsgebiet gesehen – allgemeine Entlastung wird vom Regierungsrat begrüsst.

Wettingen/Würenlos: Doppelbelastung vermeiden

Allerdings beurteilt der Regierungsrat die geplante Doppelbelastung des Gebiets Wettingen/Würenlos durch den Tag- und den Nachtbetrieb kritisch. Er verlangt wie bereits in seiner Stellungnahme vor einem Jahr Massnahmen, um diese Doppelbelastung zu vermeiden oder wesentlich zu reduzieren. Zudem verlangt der Regierungsrat, dass die optimierte Routenführung zwischen dem Siedlungsgebiet der Gemeinden Wettingen und Würenlos auch eingehalten wird; die Einhaltung ist mit geeigneten Massnahmen sicherzustellen.

Quelle: Kanton Aargau

1.12.2019