Neue Regelung für die Begleitung von Ausnahmetransporten in der Zentralschweiz

Ab dem 1. Januar 2020 werden Begleitungen von Ausnahmetransporten – ausgenommen sind die Auflagen für eine Polizeibegleitung – in allen Kantonen der Zentralschweiz durch private Ausnahmetransportbegleiter (ATB) ausgeführt.

Die Kantonspolizei Zürich hat den Begleit von Ausnahmetransporten durch Private in den letzten Jahren schrittweise weiterentwickelt und per 1. Januar 2019 vollständig ausgelagert. Mittlerweile haben sich die Mehrheit der Kantone diesem Verbund angeschlossen. Per 1. Januar 2020 wird die teilweise Auslagerung von sämtlichen Zentralschweizer Kantonen übernommen.

In der Zentralschweiz wird die seit 2014 geltende interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der polizeilichen Begleitung von Ausnahmetransporten aufgehoben und die Begleite durch ATB mit Ausnahmen zugelassen. Mit der Aufhebung der Zentralschweizer Vereinbarung wird wieder jeder Kanton selbstständig für die Koordination und den Begleit auf definierten Ausnahmerouten zuständig. Die Unternehmungen können sich bei Fragen zu Ausnahmetransporten bei den Fachstellen ihres Kantons melden.

Weitere Informationen zum ATB finden Sie unter: www.kapo.zh.ch/atb

Quelle: Luzerner Polizei

20.12.2019