Schweinestall von Bauer Hofer Meggen: Nun meldet sich die Gemeinde zu Wort

Die Entscheidung der Familie Hofer, die Öffentlichkeit nach der umfangreichen Berichterstattungum Hilfe zum Erhalt ihres Betriebes zu bitten, hat hohe Wellen geschlagen. Der Gemeinderat Meggen bedauert sehr, dass sich die Familie in ihrer Existenz bedroht fühlt, und zeigt auch Fakten auf.

Die Absicht der Familie, mittels Crowdfunding den Neubau eines Stalles zu ermöglichen, hat viele emotionale Reaktionen ausgelöst, welche in einem Proteststurm gegen die Gemeinde mündeten.

«Auch wenn das Anliegen der Familie Hofer nachvollziehbar und verständlich ist, gilt es die Entstehung der heutigen Situation in Bezug auf die bestehenden Bauten, die Zonenplanung und die Nutzung des Stalles zu klären», schreibt der Gemeinderat in einer Mitteilung und setzt fort:

«Die heute bestehende Ortsplanung der Gemeinde Meggen im Gebiet Hochrüti ist die Folge der Aktivitäten der Bauernfamilie Hofer, welche zwischen 1957 und 1966 knapp 7‘000 Quadratmetern Land ihrer Liegenschaft zur Erstellung von Wohnbauten veräusserte. Zum Zeitpunkt der ersten Zonenplanung im Jahr 1977 war diese Landfläche bereits mehrheitlich überbaut, sodass die Gemeinde dieses Gebiet zwangsläufig einer Bauzone zuweisen musste.

Durch den Verkauf von Bauland legte die Familie Hofer den Grundstein für die Anbindung der Siedlung an ihren Landwirtschaftsbetrieb. Die rechtliche Umsetzung dieses Sachverhalts in der Nutzungsplanung des Jahres 1977 durch den Gemeinderat entsprach letztendlich den Vorgaben in Bezug auf die Raumplanung.»

Entwicklung der Schweinehaltung

Der Mitteilung des Megger Gemeinderates geht im Weiteren hervor, dass im Jahr 1957 auf dem benachbarten Grundstück gegenüber dem Stall bereits ein Wohnhaus erstellt wurde. Weiter schreibt er: «Auch wenn zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr nachvollzogen werden kann, ob damals bereits eine Schweinehaltung durch die Familie Hofer betrieben wurde, ist davon auszugehen, dass diese in einem geringen Ausmass stattfand.

Belegt ist jedoch, dass eine Erhöhung des Tierbestandes und eine Veränderung der Schweinehaltung durch die Familie Hofer im Jahr 2015 erfolgten. Den landwirtschaftlichen Betriebsdaten der kantonalen Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) kann entnommen werden, dass die Familie Hofer in den Jahren 2012 bis 2014 lediglich sieben Mastschweine gehalten hat. Seit dem Jahr 2015 betreibt sie eine Schweinezucht mit 20 Zuchtschweinen und zwei Ebern.

Diese Daten entsprechen denjenigen Angaben, welche die Familie Hofer im Sinne der Selbstdeklaration dem Kanton meldete. Die Umstellung von Mast- zu Zuchtschweinen erforderte bauliche Veränderungen, welche ohne Bewilligung erstellt wurden. Dabei gilt es zu beachten, dass bereits die Umstellung der Schweinehaltung eine baubewilligungspflichtige Nutzungsänderung darstellt.

Der Erwerb des benachbarten Grundstückes durch den heutigen Grundeigentümer im Frühjahr 2013 erfolgte zu einem Zeitpunkt, als der Betrieb deutlich weniger Schweine hielt als heute. Die Umstellung und Erweiterung der Schweinehaltung führte zu einer Intensivierung der Geruchsbelastung und schliesslich zur Einreichung einer Geruchsklage.

Aufgrund dieses Sachverhalts forderten die kantonalen Behörden die Gemeinde auf, von der Familie Hofer ein nachträgliches Baugesuch zu verlangen, damit die Schweinehaltung zusammen mit den baulichen Veränderungen in einem Verfahren behandelt werden kann. Die eingereichte Geruchsklage führte daher nicht zur Stilllegung des Schweinestalls, sondern beschleunigte lediglich das Verfahren.»

Stilllegung Schweinehaltung

Der Gemeinderat verfügte am 12. Dezember 2018, dass die Schweinehaltung im bestehenden Stall, Gebäude Nr. 237, Hochrüti, stillgelegt werden muss. Ein Abbruch des Gebäudes wurde jedoch nicht verfügt – für einen Abbruch bestanden weder Gründe noch die gesetzlichen Vorgaben. «Mehrmals legte die Familie Hofer dar, dass die Schweinehaltung in etwa die Hälfte des landwirtschaftlichen Einkommens ausmacht.

Neben dem nachträglichen Baugesuch hat die Familie Hofer auch eine mögliche Aussiedlung prüfen lassen. Aufgrund der eingereichten Unterlagen und der Strukturen des Betriebes ist ersichtlich, dass die Haltung von lediglich 20 Zuchtschweinen und zwei Ebern nicht einen Anteil von 50 Prozent des landwirtschaftlichen Einkommens ausmachen kann, sondern deutlich weniger», schreibt der Gemeinderat. Die gestartete Spendenaktion soll dazu dienen, dass ein neues Stallgebäude erstellt werden kann. Bis zum heutigen Zeitpunkt liegt jedoch kein bewilligungsfähiges Bauprojekt vor.

Im Rahmen der Vorabklärung hat die Familie Hofer lediglich Standorte für die Erstellung von zwei Gebäuden aufgezeigt, für welche die kantonalen Fachstellen keine Bewilligung in Aussicht stellen konnten. Mögliche weitere Standorte sowie andere Betriebsformen wurden bis anhin nicht geprüft. Daher kann zum heutigen Zeitpunkt nicht abschliessend geklärt werden, wann und wo ein möglicher Neubau realisiert werden kann.

Gemeinde unterstützt die Bauern

Als eine der wenigen Gemeinden im Kanton Luzern unterstützt die Gemeinde Meggen seit 1996 die Bauern zusätzlich zu den Bundesbeiträgen mit freiwilligen Hochstammbeiträgen. Allein in den letzten zehn Jahren wurden rund 800‘000 Franken ausbezahlt. Weiter gibt die Gemeinde Meggen den Bauern rund 37 ha Landwirtschaftsland zu günstigen Pachtkonditionen ab und fördert die Megger Landwirtschaft mit weiteren Massnahmen.

Bei Meldungen seitens der Bevölkerung in Bezug auf landwirtschaftliche Immissionen konnte der Gemeinderat Meggen jeweils aktiv zwischen den Parteien vermitteln, auch im Gebiet Hochrüti. Je nach Änderung der Tierhaltung sind die Vermittlungsmöglichkeiten der Gemeinde jedoch eingeschränkt.

Wie die Gemeinde Meggen die Landwirtschaft unterstützt

Das neue Siedlungsleitbild der Gemeinde Meggen, welches sich zurzeit zur Genehmigung beim Kanton befindet, enthält in Bezug auf die Landwirtschaft folgende Aussagen: Meggen unterstützt eine standortgerechte Land- und Forstwirtschaft sowie weitere Massnahmen im Landwirtschaftsgebiet, speziell im Bereich Ökologie.

Landwirtschaftsbetriebe werden bei ihrer betrieblichen Weiterentwicklung und wo erforderlich auch bei der Suche von geeigneten Neubaustandorten beratend begleitet. Innovative Bodennutzungen werden im Einzelfall beurteilt und unterstützt, wenn sie umwelt-, siedlungs- und landschaftsverträglich sind und der besonderen Situation in Meggen gerecht werden.

4.7.2019