In Genf tagen vom 29. April bis 10. Mai 2019 die Mitgliedstaaten der drei internationalen Konventionen zur Verminderung der Risiken von Chemikalien und gefährlichen Abfällen. Der Bundesrat hat am 10. April 2019 das Mandat der Schweizer Delegation verabschiedet. Künftig soll nicht nur als gefährlich eingestufter, sondern auch verunreinigter Plastik als meldepflichtiger Abfall in die Basler Konvention aufgenommen werden. Die Schweizer Delegation wird sich zudem für griffige Kontrollen bei der Einhaltung der Stockholmer und Rotterdamer Übereinkommen einsetzen.
Chemische Substanzen und gefährliche Abfälle können für Mensch, Umwelt und das Klima Risiken beinhalten. Den weltweiten Umgang mit ihnen regulieren drei Übereinkommen: das Stockholmer Übereinkommen (Persistente Organische Schadstoffe), das Rotterdamer Übereinkommen (gefährliche Chemikalien und Pestizide) und das Basler Übereinkommen (gefährliche Abfälle). Die Mitglieder der drei Konventionen tagen vom 29. April bis 10. Mai 2019 in Genf. Die Schweizer Delegation wird sich an der Konferenz dafür einsetzen, dass für die Stockholmer und Rotterdamer Übereinkommen ein Kontroll-Mechanismus nach dem Vorbild des Basler Übereinkommens eingerichtet wird.
Basler Übereinkommen: Gegen die Plastikverschmutzung der Meere
Ein wichtiges Thema der Konferenz wird die Verschmutzung der Meere durch Plastik sein. Ein erheblicher Teil des Kunststoffs, der in die Meere gelangt, stammt aus unkontrollierter Abfallentsorgung auf dem Festland. Aktuell müssen nur Kunststoffe, die als gefährlich eingestuft sind, unter der Basler Konvention bei Exporten kontrolliert werden. In Zukunft sollen auch verunreinigte und nicht vorsortierte Plastikabfälle unter das Übereinkommen fallen. Damit könnten auch diese erst exportiert werden, nachdem das Empfängerland über die Einfuhr informiert wurde und seine Zustimmung gegeben hat. Die Schweizer Delegation wird sich zudem für eine internationale Partnerschaft gegen die Umweltbelastung durch Kunststoffabfälle einsetzen. Diese hat zum Ziel, dass Staaten, Wirtschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam praxisorientierte Lösungen für Probleme mit Plastikabfällen ausarbeiten.
Weitere Substanzen werden den Übereinkommen unterstellt
In das Stockholmer Übereinkommen sollen zwei weitere Substanzen Eingang finden: Dicofol, ein Gift gegen Spinnmilben, und Perfluoroctansäure, die unter anderem zur Herstellung von Beschichtungen verwendet wird. Beide Stoffe sollen in die Liste der weltweit zu eliminierenden Substanzen (Anlage A) aufgenommen werden. Zudem ist vorgesehen, den Gebrauch von Perfluoroctansulfonsäure stärker einzuschränken. Mit diesem Stoff werden Materialien öl- und wasserfest beschichtet. Die Schweiz unterstützt diese Massnahmen zur Beseitigung oder zumindest starken Verminderung dieser für Mensch und Umwelt sehr schädlichen Stoffe.
In die Rotterdamer Konvention sollen zwei Mittel zur Schädlingsbekämpfung – Acetochlor und Phorate – sowie das Flammschutzmittel Hexabromocyclododecane aufgenommen werden. Die Ausfuhr dieser Substanzen wäre demnach erst dann erlaubt, wenn das Empfängerland zuvor über die Gefährlichkeit der Produkte angemessen informiert wurde und seine Zustimmung gegeben hat. Die Schweiz begrüsst die Aufnahme dieser Substanzen und wird sich an der Konferenz dafür einsetzen.
Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU
12.4.2019