Verschluckungs- und Erstickungsgefahr bei «Oball Shaker» Spielzeugrasseln von Kids II

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV warnt vor gewissen «Oball Shaker» Spielzeugrasseln von Kids II. Die Produkte waren seit Juni 2018 im Verkauf. In seltenen Fällen können Teile des Plastikgitters abbrechen. Es besteht eine Verschluckungs- und Erstickungsgefahr. Das BLV empfiehlt, das betroffene Produkt nicht mehr zu verwenden.

Coop hat das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt sowie das BLV über die Verschluckungs- und Erstickungsgefahr durch die Spielzeugrassel “Oball Shaker“ von Kids II informiert. Gewisse Produkte sind spröde und das Plastikgitter kann brechen. Das betroffene Produkt wurde umgehend vom Markt genommen und zurückgerufen.

Betroffen ist das folgende Produkt:

Produktname:Kids II Oball Shaker

Chargennummer:F2657 (Die Nummer steht in der Mitte des Produktes)

Verkaufsstellen:Coop-Supermärkte, Coop City; Franz Carl Weber; Manor

Um eventuelle Risiken auszuschliessen und die Sicherheit von Kindern zu gewährleisten empfiehlt das BLV, möglicherweise betroffene Produkte nicht zu verwenden.

Quelle: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen

28.7.2019