An seiner Sitzung vom 26. Februar 2020 hat der Bundesrat die Botschaft über die Förderung der Kultur für die Periode 2021–2024 verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Die drei bisherigen strategischen Handlungsachsen der Kulturpolitik des Bundes – kulturelle Teilhabe, gesellschaftlicher Zusammenhalt sowie Kreation und Innovation – werden beibehalten. Der Bundesrat legt ab 2021 einen Schwerpunkt auf den digitalen Wandel in der Kulturförderung. Zur Umsetzung der Botschaft sind finanzielle Mittel in der Höhe von 934,5 Millionen Franken vorgesehen.
Der Bundesrat will das Programm «Jugend und Musik» konsolidieren und in Zusammenarbeit mit den Kantonen und mit Musikorganisationen die gezielte Förderung musikalisch Begabter vorantreiben. Mit dem Ausbau schulischer Austauschaktivitäten zwischen den Sprachgemeinschaften und der Einrichtung eines Austauschprogramms für Lehrpersonen soll der gesellschaftliche Zusammenhalt gestärkt werden. Zudem will der Bund durch geeignete Massnahmen zu einer hohen Baukultur beitragen und sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Kulturbereich einsetzen. Im Bereich der Kreation und Innovation wird das Programm «Kultur und Wirtschaft» mit den beiden Förderschwerpunkten Design und Interaktive Medien weiterentwickelt und in die regulären Förderaktivitäten der Stiftung Pro Helvetia integriert. Schliesslich werden die Betriebsmittel des Schweizerischen Nationalmuseums aufgestockt, damit es nach der inzwischen erfolgten Eröffnung des Neubaus am Standort Zürich sein Angebot an Referenzausstellungen zur Schweizer Geschichte bespielen kann.
Nebst der Kontinuität legt der Bundesrat einen besonderen Schwerpunkt auf die Herausforderungen und Chancen, die der digitale Wandel mit sich bringt. So beabsichtigt der Bundesrat, Anbieter von Filmen auf elektronischen Plattformen zu verpflichten, in das unabhängige Schweizer Filmschaffen zu investieren. Eine solche Verpflichtung besteht bereits für Fernsehveranstalter mit nationalem oder sprachregionalem Programm. Ausserdem sollen die Onlineplattformen verpflichtet werden, mindestens 30 Prozent europäische Filme anzubieten. Zudem will der Bundesrat die Voraussetzungen schaffen, damit vom Bund subventionierte Filme nach ihrer gewerblichen Auswertung der Öffentlichkeit leichter zugänglich sind.
Aus der Vernehmlassung zur Kulturbotschaft ergab sich, dass Kontinuität wichtig ist. Die Massnahmen zur Weiterentwicklung der Kulturpolitik des Bundes wurden überwiegend positiv beurteilt.
Die Kulturbotschaft legt die strategische Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes in der Förderperiode 2021-2024 fest. Sie präsentiert die Ziele, die wichtigsten Massnahmen und die Finanzierung sämtlicher Förderbereiche des Bundesamtes für Kultur, von der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia und des Schweizerischen Nationalmuseums. Zur Umsetzung der Botschaft sind finanzielle Mittel in der Höhe von 934,5 Millionen Franken vorgesehen. Dieser Betrag wurde an die Teuerungsprognose des Bundes angepasst. Dies führte zu einer Absenkung des Gesamtfinanzrahmens im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage.
Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung
Quelle: Generalsekretariat EDI
27.2.2020