Daniela Berger ist neue Präsidentin des Aargauer Kuratoriums

Daniela Berger

Daniela Berger

Daniela Berger tritt ihr neues Amt als Präsidentin des Aargauer Kuratoriums am 1. Februar 2020 an. Bild ZVG Kanton Aargau

Nach dem Rücktritt von Dr. Rolf Keller hatte der Regierungsrat entschieden, das Präsidium des Aargauer Kuratoriums öffentlich auszuschreiben. Aus mehreren Bewerbungen hat er die Badenerin Daniela Berger zur neuen Präsidentin gewählt. Sie tritt ihr Amt am 1. Februar 2020 an.

Nachdem Rolf Keller, der seit 2011 amtierende Kuratoriumspräsident, seinen Rücktritt per Ende 2019 eingereicht hatte, entschied der Regierungsrat, das Amt öffentlich auszuschreiben. Aufgrund der eingegangenen Bewerbungen wurden mit mehreren Kandidatinnen und Kandidaten Gespräche geführt. Mit Daniela Berger hat der Regierungsrat eine Persönlichkeit zur neuen Präsidentin des Aargauer Kuratoriums gewählt, die im Kanton sowohl kulturell wie politisch gut vernetzt ist und die Aargauer Kulturlandschaft kennt. Sie war von 2002 bis 2015 Mitglied des Stadtrats Baden und stand in dieser Funktion dem Ressort "Kultur / Kinder Jugend Familie" vor. Unter anderem fiel in diese Zeit der Aufbau einer neuen professionellen Kulturförderung in der Stadt Baden und die Aufgleisung des Um- und Erweiterungsbaus des Kurtheaters Baden. Daniela Berger ist Gründungs- und Geschäftsleitungsmitglied der Badener Tanzcentrum AG und dort auch als Tanzlehrerin tätig.

Zusammensetzung des Aargauer Kuratoriums

Das Aargauer Kuratorium fördert insbesondere das professionelle zeitgenössische Kunstschaffen im oder mit engem Bezug zum Kanton. Das elfköpfige Gremium entscheidet als Fachgremium im Rahmen der bewilligten Mittel abschliessend über Förderbeiträge. Die einzelnen Förderbereiche – unter anderem Kunst in sämtlichen Sparten, immaterielles Kulturerbe, spezifische Weiterbildung für Kulturschaffende, Auszeichnungen – müssen durch die elf Mitglieder des Kuratoriums angemessen vertreten sein. Der Grosse Rat wählt sechs Mitglieder des Kuratoriums gemäss § 15 Abs. 3 Kulturgesetz. Der Regierungsrat wählt die übrigen fünf Mitglieder und bestimmt die Präsidentin oder den Präsidenten. Die Wahl erfolgt auf eine Amtsdauer von vier Jahren. Ein Mitglied kann dem Kuratorium während höchstens drei Amtsperioden angehören. Die aktuelle Amtsdauer für die vom Regierungsrat gewählten Kuratoriumsmitglieder dauert noch bis Ende 2020.

Quelle: Kanton Aargau

29.1.2020