Abstimmungen und Wahlen im Herbst 2020 finden im Aargau wie geplant statt

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Symbolbild by Shahid Abdullah from Pixabay

Die Aargauer Stimmberechtigten können am Sonntag, 27. September 2020 über fünf eidgenössische und drei kantonale Vorlagen entscheiden. Der Regierungsrat hat weiter entschieden, dass die kantonalen Gesamterneuerungswahlen 2020 wie geplant stattfinden können.

Der Bundesrat hat beschlossen, am 27. September 2020 die folgenden eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:

Vorlage 1: Volksinitiative vom 31. August 2018 "Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)";

Vorlage 2: Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG);

Vorlage 3: Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten);

Vorlage 4: Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie");

Vorlage 5: Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge.

Die Vorlage 5 kommt nur zur Abstimmung, wenn das Referendum zustande kommt.

Drei kantonale Abstimmungsvorlagen

Am 17. Mai 2020 hätte die kantonale Volksabstimmung über die Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule stattfinden sollen. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie hat der Bundesrat auf die Durchführung der eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 verzichtet, worauf der Regierungsrat auch die kantonale Volksabstimmung sistiert hat. Über die Neuorganisation der Führungsstrukturen der kantonalen Volksschulen soll nun am 27. September 2020 abgestimmt werden. Gleichzeitig wird den Stimmberechtigten das Energiegesetz zur Abstimmung unterbreitet:

Vorlage 6: Verfassung des Kantons Aargau (Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule); Änderung vom 10. Dezember 2019;

Vorlage 7: Schulgesetz (Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule); Änderung vom 10. Dezember 2019;

Vorlage 8: Energiegesetz des Kantons Aargau (EnergieG); Änderung vom 3. März 2020;

Kantonale Gesamterneuerungswahlen 2020

Mit der Durchführung von Volksabstimmungen am 27. September 2020 sind auch die Voraussetzungen für die Durchführung der Gesamterneuerungswahlen der Bezirks- und Kreisbehörden am 27. September 2020 sowie der Grossrats- und Regierungsratswahlen am 18. Oktober 2020 gegeben (allfälliger zweiter Wahlgang am 29. November 2020).

Je nach Entwicklung der Coronavirus-Pandemie werden sowohl am 27. September 2020 als auch am 18. Oktober 2020 spezielle Vorkehrungen für die Durchführung der Abstimmungen respektive der Wahlen zu treffen sein. Der Kanton Aargau wird sich dabei an allfälligen Massnahmen des Bundes für die Abstimmungen vom 27. September 2020 orientieren.

Quelle: Kanton Aargau

15.5.2020