Bessere Auslastung des Lufttransportdienstes des Bundes 2019

Super Puma der Schweizer Armee

Super Puma der Schweizer Armee

Bild ZVG Schweizer Armee

Die auf 2019 vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur besseren Auslastung des Lufttransportdienstes des Bundes (LTDB) haben sich positiv ausgewirkt. Es gab 30 Prozent weniger Flüge ohne Passagiere, die externen Einmietungen sanken von 48 auf 2,5 Stunden und es fielen weniger Kosten für Linienflüge an. Zudem ist eine Reduktion der Verwaltungskosten spürbar. Insgesamt flogen die Flugzeuge und Helikopter des LTDB für den Bundesrat und die Departemente im vergangenen Jahr rund 680 Stunden. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 8. Mai 2020 über die Dienstleistungen 2019 informiert.

Auf Anfang 2019 hat der Bundesrat Massnahmen ergriffen, um den Lufttransportdienst des Bundes (LTDB) für VIP-Flüge noch besser auszulasten und weniger auf Linienflüge auszuweichen. Insbesondere sollen mit der damaligen Änderung der LTDB-Verordnung externe Kosten, die Anzahl Positionierungs- und Trainingsflüge ohne Passagiere und der administrative Aufwand reduziert werden.

30 Prozent weniger Flüge ohne Passagiere, geringerer Aufwand

Unter anderem erweiterte der Bundesrat damals den Berechtigtenkreis für die Nutzung des LTDB. Auch Staatssekretärinnen und Staatssekretäre können seither auf die Dienstleistungen zurückgreifen. Diese Massnahme hat sich positiv ausgewirkt. Dank der Erweiterung verbesserte sich die Auslastung der Flugzeuge. Die externen Einmietungen von Flugzeugen gingen von 48 Flugstunden im Jahr 2018 auf rund 2,5 Flugstunden im Jahr 2019 zurück. Damit sind auch die externen Kosten entsprechend zurückgegangen.

Zudem reduzierten sich die reinen Trainingsflüge ohne Passagiere um rund 30 Prozent. Damit sind auch die Kosten nicht mehr angefallen, die die Departemente für Linienflüge anstelle der Flüge mit dem LTDB hätten bezahlen müssen. Nicht in diesem Rückgang eingerechnet sind Flüge ohne Passagiere für den neuen Bundesratsjet PC24; mit der Einführung dieses neuen Systems sind auch Trainings für die Pilotinnen und Piloten notwendig geworden.

Auch was den administrativen Aufwand betrifft, zeigen die Massnahmen die gewünschten Wirkungen. Mit dem Wegfall der internen Leistungsverrechnung für Dienstflüge für Bundesrat und Departemente sind für die Flugstunden in den einzelnen Departementen keine Finanzmittel mehr zu budgetieren. Die damit verbundene Reduktion der verwaltungsinternen Administration ist spürbar. Beziffern lässt sich dieser Effekt aber nicht, weil der administrative Erfassungsaufwand dazu zu hoch wäre.

Flüge im Auftrag des Bundes

Im Jahr 2019 flog der LTDB mit Flugzeugen und Helikoptern rund 680 Stunden für den Bundesrat und die Departemente. Davon entfallen 555 Stunden auf den Bundesrat. Mit Flugzeugen wurden insgesamt 520 Stunden geflogen, mit Helikoptern insgesamt 160 Stunden. Diese Zahlen sind tiefer als im Vorjahr; allerdings lassen sich die Zahlen aufgrund der Verordnungsänderung nicht vergleichen.

Hoher Sicherheitsstandard, kurzfristige Verfügbarkeit und weitere Vorteile

Der LTDB ist eine militärische Formation der Luftwaffe, die im Auftrag der Landesregierung, der Departemente, der Bundesversammlung, der Bundeskanzlei und der Bundesgerichte und der Schweizer Armee Flüge durchführt. Zentral dabei ist die kurzfristige Verfügbarkeit an 365 Tagen. Dafür setzt der LTDB eigene Flugzeuge und Hubschrauber ein. Sind die eigenen Flugzeuge bereits verplant oder im Unterhalt, reichen die Kapazitäten nicht aus oder können die Dienstleistungen aufgrund der Reichweite nicht selbst erbracht werden, kann der LTDB externe Flüge einmieten.

Die Vorteile der Leistungen des LTDB sind der hohe Sicherheitsstandard, die Möglichkeit von Einsätzen in Krisengebieten, die kurzfristige Verfügbarkeit und die Einhaltung von fixen Terminen der Delegationen, was mit Linienflügen teilweise nicht gewährleistet ist. Hinzu kommen die repräsentative Wirkung, der Informationsschutz und die Diskretion bei diplomatischen Auslandreisen. Die Leistungen des LTDB dienen somit direkt den Interessen der Schweiz. Die Kosten eines einzelnen LTDB-Fluges können deshalb nicht mit den Kosten eines Linienfluges verglichen werden. Zudem ist zu beachten, dass die Piloten jährlich eine bestimmte Anzahl an Mindestflugstunden nachzuweisen haben, um ihre Lizenz aufrechtzuerhalten. Mit Flügen für den LTDB lassen sich solche Trainingsflüge ohne Passagiere vermeiden. Ähnliche Vorschriften gelten auch für die eingesetzten Luftfahrzeuge.

Weiterführende Informationen

Übersichtstabelle Lufttransportdienst des Bundes 2019

Quelle: Schweizer Armee

12.5.2020