Betrieb des Flughafens Lugano-Agno unter neuer Leitung bewilligt

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Symbolbild by Santiago Imperatrice from Pixabay

Ab dem 1. Juni 2020 wird der Flughafen Lugano-Agno direkt von der Stadt Lugano als Konzessionsinhaberin betrieben. Das BAZL hat die damit verbundenen rechtlichen, organisatorischen und betrieblichen Anpassungen am 29. Mai genehmigt.

Da die Lugano Airport SA ihre Unternehmenstätigkeit einstellen wird, hat die Stadt Lugano als Inhaberin der Flughafenkonzession in den vergangenen Monaten beschlossen, den Flughafen Lugano-Agno ab dem 1. Juni 2020 selber zu betreiben. Diese Änderung erfordert verschiedene rechtliche, betriebliche und organisatorische Anpassungen, die von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden müssen. Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen hat das BAZL nun grünes Licht für die Weiterführung des Flughafenbetriebs erteilt.

Das Amt hat namentlich das Betriebsreglement genehmigt, welches an den neuen organisatorischen Rahmen für den Flughafenbetrieb angepasst wurde. Auch das Flughafenhandbuch sowie die Unterlagen zum Managementsystem, in welchen die organisationsinternen Zuständigkeiten und Abläufe definiert und dokumentiert sind, wurden im Hinblick auf ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen geprüft und genehmigt. Weiter hat das BAZL überprüft, ob die Personen, welche die Schlüsselfunktionen in der Organisationsstruktur bekleiden werden, über die gesetzlich vorgeschriebenen Kompetenzen und Erfahrungen verfügen.

Auf der Grundlage der Genehmigung durch das BAZL kann der Flughafen seinen Betrieb fortsetzen. Mit einigen zusätzlichen organisatorischen Anpassungen ist gewährleistet, dass der Flughafen Lugano-Agno in Zukunft den gleichen Flugzeugkategorien offensteht wie bisher. Im Hinblick auf die Zertifizierung des Flughafens nach EASA-Vorgaben kann das BAZL nun in den kommenden Monaten das vorgeschriebene Audit durchführen, in dessen Rahmen die Einhaltung aller Anforderungen überprüft wird.

Verfügung "Modifica del regolamento d'esercizio" vom 29.05.2020

Quelle: Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

1.6.2020