Der Bundesrat hat sich heute, 28. Februar 2020, zu einer ausserordentlichen Sitzung getroffen. Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus, stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen werden verboten. Dieses Verbot tritt sofort in Kraft und gilt mindestens bis am 15. März.
Der Schutz der Bevölkerung hat für den Bundesrat oberste Priorität. Er reagiert auf die jüngste Entwicklung der Coronavirus-Epidemie und stuft die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Dies ermöglicht dem Bundesrat, in Absprache mit den Kantonen selber Massnahmen anzuordnen, die normalerweise in der Zuständigkeit der Kantone liegen.
Der Bundesrat verbietet öffentliche und private Veranstaltungen in der Schweiz, an der sich gleichzeitig mehr als 1000 Personen aufhalten. Dieses Veranstaltungsverbot gilt ab sofort bis mindestens bis zum 15. März. Für den Vollzug und die Kontrolle sind die Kantone zuständig.
Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als 1000 Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht.
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Massnahme weitreichende Auswirkungen für die Bevölkerung der Schweiz hat. Sie verspricht aber einen wirksamen Schutz für die Menschen im Land und für die öffentliche Gesundheit. Durch die Massnahme soll die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz eingedämmt werden.
Siehe auch
Coronavirus: Zusätzliche Massnahmen in der Schweiz und was Sie wissen müssen
Quelle: Bundesamt für Gesundheit
28.2.2020
Fünfter bestätigter Fall in der Schweiz
Bei einer Person aus dem Kanton Aargau wurde das neue Coronavirus nachgewiesen. Die Person hat sich vor rund einer Woche in Norditalien aufgehalten. Sie ist in einem Aargauer Spital isoliert. Ihr Gesundheitszustand ist gut. Damit steigt die Zahl der positiv getesteten Fälle in der Schweiz auf fünf.
Die erkrankte Person, ein 26jähriger Mann, hielt sich vor rund einer Woche auf einer Geschäftsreise in Verona (Norditalien) auf. Nach der Heimreise erkrankte die Person und blieb infolge zuhause.
Die Analyse des Referenzlabors für neu auftretende Viruserkrankungen (NAVI) in Genf hat bestätigt, dass die Person am neuen Coronavirus erkrankt ist. Der Erkrankte ist nun in einem Aargauer Spital isoliert.
Nahe Kontakte der erkrankten Person wurden informiert und unter Quarantäne gestellt. Kanton und Bund ergreifen alle Massnahmen zur Prävention einer Übertragung des Virus auf weitere Personen. Hierzu gehören die Identifikation möglicher weiterer Kontaktpersonen und deren Überwachung in Quarantäne in den kommenden 14 Tagen.
Mit der steigenden Zahl bestätigter Fälle auf der ganzen Welt und vor allem in Norditalien besteht die Wahrscheinlichkeit, dass auch in der Schweiz weitere Infektionsfälle diagnostiziert werden. Die medizinischen Einrichtungen in der Schweiz sind darauf vorbereitet, Verdachtsfälle frühzeitig erkennen und abklären zu können sowie weitere erkrankte Personen zu versorgen.