Datenbearbeitung des Nachrichtendienstes des Bundes macht auch Fehler

Nachrichtendienst des Bundes

Nachrichtendienst des Bundes

Bild ZVG Schweizer Armee

Die Nachrichtendienste führen viele ihrer Aufgaben korrekt durch, machen aber auch Fehler. In Bezug auf den NDB sieht die AB-ND Verbesserungspotential vor allem im Bereich der Datenverarbeitung, insbesondere hinsichtlich deren Organisation und Prozesse. So hat er fallweise zu viele Daten zu lange aufbewahrt oder Berichte unsorgfältig verfasst.

Darüber hinaus muss der NDB transparent erklären können, welche Informationen zu Personen weshalb in seinen Datenbanken gesammelt und verwendet werden. Die AB-ND informiert in ihrem zweiten Tätigkeitsbericht über die wichtigsten Ergebnisse und Erkenntnisse ihrer Arbeit und will damit für die Bevölkerung Transparenz über nachrichtendienstliche Tätigkeiten schaffen.

Die AB-ND führte 2019 insgesamt 19 Prüfungen bei den Nachrichtendiensten durch, aus welchen 63 Empfehlungen resultierten, die die AB-ND an die Vorsteherin des Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) richtete. Mit der Umsetzung dieser Empfehlungen können bestehende Risiken weiter verkleinert und die Effizienz gesteigert werden.

Verbesserungspotential sieht die AB-ND beim Nachrichtendienst des Bundes (NDB) vor allem im Bereich der Datenbearbeitung. Der NDB muss transparent erklären können, weshalb und welche Informationen zu Personen in seinen Informationssystemen bearbeitet werden. An ihn darf auch ein hoher Anspruch an die Ordnung und Löschdisziplin gestellt werden. Hier kann sich der NDB verbessern. Die AB-ND stellte aufgrund von Stichproben fest, dass der NDB in seinem Geschäftsverwaltungssystem keine Dossiers über Politikerinnen und Politiker ausschliesslich aufgrund ihrer politischen Tätigkeit führt.

2019 begann die AB-ND mit der Überprüfung der Zusammenarbeit des NDB mit den Kantonen. Sie überprüfte die kantonalen Nachrichtendienste (KND) in Bern, Genf, Graubünden, Jura und Schaffhausen. Die AB-ND entwickelte dazu eine Standardprüfung, welche in den nächsten Jahren in den weiteren Prüfungen bei den KND angewendet wird.

Im Bereich der genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen (GeBM) und Operationen führte die AB-ND fünf Prüfungen durch. Die Anzahl der von einer GeBM betroffen Personen ist gemessen an der Gesamtbevölkerung der Schweiz verschwindend klein. Die AB-ND ist der Auffassung, dass dieses invasivste Mittel des NDB verhältnismässig eingesetzt wird. Der NDB kann damit tief in die Grundrechte betroffener Personen eingreifen, insofern ist die tendenziell zurückhaltende Anwendung angemessen.

Die beiden militärischen nachrichtendienstlichen Bereiche, das Zentrum für elektronische Operationen (ZEO) und der Militärische Nachrichtendienst (MND), haben enger gefasste Zuständigkeiten als der NDB. Für die beiden Dienste besteht eine gewisse Abhängigkeit vom NDB. Für sie geht es darum, sich gegenüber dem NDB zu positionieren, die Nischen optimal zu füllen und Synergien zu optimieren.

Gegenüber den Aufsichtsbehörden sind die geprüften Stellen zu Transparenz verpflichtet. Die AB-ND erhält Zugang und Einblick in Dokumente, Prozesse und Räumlichkeiten, deren Zugänge der Öffentlichkeit nicht nur verwehrt sind, sondern die auch bewusst vor ihr geschützt werden. Alle geprüften Stellen haben diesen Zugang der AB-ND immer und in allen Situationen gewährt. Im aktuellen Tätigkeitsbericht gibt die AB-ND einen Teil dieser Transparenz weiter und erklärt auch Hintergründe von nachrichtendienstlichen Tätigkeiten. Die AB-ND will mit ihrer Arbeit dazu beitragen, dass Risiken im Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Tätigkeiten eliminiert oder wenigstens minimiert und gleichzeitig die Grundrechte der in der Schweiz lebenden Menschen respektiert und eingehalten werden.

Die Enthüllungen im Zusammenhang mit der Crypto AG fallen nicht in den Berichtszeitraum 2019 und sind somit auch nicht Teil des Tätigkeitberichtes.

Quelle: Schweizer Armee

1.4.2020