Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Mais bewilligt

Reis

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Symbolbild by Sasin Tipchai from Pixabay

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat am 2. März 2020 einen Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Mais der Universität Zürich unter strengen Auflagen bewilligt. Die Universität Zürich muss eine Reihe von Massnahmen ergreifen, um die Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt zu garantieren und um zu vermeiden, dass sich gentechnisch verändertes Material ausserhalb des Versuchsgeländes verbreiten kann.

Die Universität Zürich hat am 18. Dezember 2018 beim BAFU ein Gesuch für die versuchsweise Freisetzung von gentechnisch verändertem Mais eingereicht, in den ein Weizen-Resistenzgen gegen Pilzkrankheiten eingebracht wurde. Ziel des Versuchs ist es, Erkenntnisse zu gewinnen, wie sich diese so genannten transgenen Maislinien auf freiem Feld verhalten. Insbesondere gilt es abzuklären, ob die Resistenz gegen Pilzkrankheiten auch auf dem Feld wirkt.

Das BAFU hat am 2. März 2020 den Freisetzungsversuch von 2020 bis 2023 bewilligt. Er ist an strenge Auflagen geknüpft: Die Universität Zürich muss Massnahmen treffen, um zu verhindern, dass sich gentechnisch verändertes Material ausserhalb des Versuchsgeländes verbreitet. Diese Auflagen sind mit denjenigen vergleichbar, die bei früheren Versuchen in der Schweiz gemacht wurden. Zum Beispiel muss die Universität Zürich dem BAFU jedes Jahr vor der Aussaat die Grösse der Versuchsflächen mitteilen. Damit Honigbienen nicht gentechnisch veränderte Pollen sammeln, müssen zusätzlich die männlichen Blüten der gentechnisch veränderten Maispflanzen entfernt werden. Letztere Massnahme entspricht der Forderung, die während der öffentlichen Auflage des Gesuchs aus Imkerkreisen geltend gemacht wurde.

Die Versuche werden auf der «Protected Site» am Standort Reckenholz (ZH) der eidgenössischen Forschungsanstalt Agroscope durchgeführt. Sie dienen der Grundlagenforschung sowie der Erforschung von Biosicherheitsaspekten der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen.

BAFU: Freisetzungsversuche mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO)

Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU

2.3.2020

In der Schweiz untersteht der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu Forschungszwecken einer Bewilligungspflicht. Die landwirtschaftliche Produktion ist aufgrund des Moratoriums bis Ende 2021 verboten.