Geordnete erste Lockerungsphase im Kanton Aargau

Coronavirus

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Symbolbild by 贺 朱 from Pixabay

Am Montag konnten im Kanton Aargau 5'500 Betriebe wiedereröffnen. Die erste Phase der vom Bundesrat beschlossenen Lockerung der Schutzmassnahmen verlief im Aargau in geordneten Bahnen. Erste Kontrollen zeigen, dass die Schutzkonzepte umgesetzt werden und auch die Kundschaft sich diszipliniert verhält. Der Kanton gab an rund 1'900 wiedereröffnende Betriebe, die von ihren Schutzkonzepten her Bedarf hatten, unentgeltlich rund 280'000 Masken ab.

Die erfolgreiche Aktion hat mitgeholfen, dass im Kanton die Schutzvorgaben für den ersten Lockerungsschritt umgesetzt werden können. Der Regierungsrat appelliert an die Bevölkerung und die Wirtschaft, die Schutzmassnahmen auch weiterhin konsequent einzuhalten.

"Der erste Lockerungsschritt der Schutzmassnahmen ist im Kanton Aargau ruhig und geordnet angelaufen", zieht Landammann Markus Dieth, der zusammen mit Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati und Staatsschreiberin Vincenza Trivigno den regierungsrätlichen Koordinations- und Steuerungsausschuss zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie leitet, eine positive Startbilanz.

Im Aargau konnten am Montag, 27. April 2020, rund 5'500 Betriebe wiedereröffnen – unter anderem Coiffeurgeschäfte, Massage- und Kosmetikstudios, Solarien (unbediente Einrichtungen), Tattoo-Studios, Baumärkte, Autowaschanlagen, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien. Sie mussten gemäss Sonderverordnung des Bundes Schutzkonzepte erarbeiten, deren Umsetzung vom Kanton zu kontrollieren ist.

"Schutzmassnahmen werden eingehalten"

"Erste Kontrollen und Erkenntnisse haben gezeigt, dass die Schutzkonzepte dort, wo es sie braucht, vorhanden sind und umgesetzt werden", stellt Regierungsrat und Gesundheitsdirektor Jean-Pierre Gallati fest, "die Firmen haben sich zusammen mit den Berufsverbänden eingehend mit den Anforderungen an Schutz und Sicherheit auseinandergesetzt und zweckmässige Lösungen gefunden; und auch die Kundinnen und Kundinnen verhalten sich gemäss unseren ersten Feststellungen diszipliniert."

Landammann Dieth dankt den betroffenen Betrieben und den Aargauerinnen und Aargauer für das Verständnis für die Anordnungen und Empfehlungen der Behörden und appelliert im Namen des gesamten Regierungsrats, die Schutzmassnahmen – vor allem Mindestabstand und Hygienemassnahmen – strikte einzuhalten: "Dies ist notwendig, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, die Gesundheit der Menschen zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Es geht darum, eine zweite Infektionswelle zu verhindern, welche erneut drastische Einschränkungen und noch gravierendere wirtschaftliche Folgen hätte."

Kantonspolizei hat mit Kontrollen begonnen

Die Kantonspolizei Aargau hat zusammen mit der Industrie- und Gewerbeaufsicht (IGA) des Amts für Wirtschaft und Arbeit sowie dem Amt für Verbraucherschutz erste Kontrollen von Betrieben durchgeführt. Bei diesen ersten Kontrollen und Kontaktaufnahmen zeigte sich, dass die Betriebe über Schutzkonzepte verfügen und bereit sind, die Vorgaben des BAG korrekt umzusetzen. Wenn die Kontrollorgane geringfügige Mängel feststellen, nehmen sie direkt vor Ort Einfluss. Sie informieren und sensibilisieren die Mitarbeitenden der Betriebe über die Schutzmassnahmen und Vorschriften.

Die wohl grösste Herausforderung besteht darin, dass die Vorgaben betreffend Menschenansammlungen (Anzahl Kunden pro Quadratmeter und Abstände) in den Betrieben beziehungsweise in den Eingangsbereichen eingehalten werden.

Die Kontrollen in den kommenden Tagen werden Aufschluss darüber geben, ob die Betriebe die korrekte Umsetzung weiterhin befolgen.

Kanton gab für rund 1'900 bezugsberechtigte Betriebe rund 280'000 Schutzmasken unentgeltlich ab

Der Kanton Aargau hat vom 24. bis 27. April 2020 in Betrieben, bei denen es vom Schutzkonzept her erforderlich ist, unentgeltlich Hygienemasken abgegeben. An den vier Abgabeorten Baden, Frick, Kölliken und Wohlen wurden in den vier Tagen an rund 1'900 bezugsberechtigte Betriebe insgesamt rund 280'000 Masken abgegeben.

Quelle: Kanton Aargau

28.4.2020