Infolge der Entspannung der Situation entlässt die Armee Teile der Sanitätstruppen mit Bereitschaftsauflagen aus dem Assistenzdienst. Die entlassenen Armeeangehörigen stehen somit der Wirtschaft wieder zur Verfügung, können aber im Bedarfsfall erneut rasch und zielgerichtet aufgeboten werden.
Da die Anzahl Gesuche der Kantone um Unterstützung der Armee im Zusammenhang mit dem Coronavirus rückläufig ist, hat die Armee Teile der Truppen aus dem Assistenzdienst entlassen. Die Entlassung der Armeeangehörigen erfolgte teilweise mit Bereitschaftsauflagen. Damit wird sichergestellt, dass die Armee sich weiterhin bereithält, um schnell massgeschneiderte Hilfe anbieten zu können, wann und wo es sie braucht. Die Teilentlassung mit Bereitschaftsauflagen ist ein Ausdruck der Anpassungsfähigkeit der Armee an die aktuelle Lage.
Priorisierung der Entlassungen
Bei den Dienstentlassungen wurden zivile respektive private Kriterien berücksichtigt. In erster Priorität wurden Armeeangehörige entlassen, die in Kleinstunternehmen arbeiten oder in einer wichtigen Funktion im Bereich der wirtschaftlichen Landesversorgung oder der kritischen Infrastruktur. Zudem wurden Personen berücksichtigt, die Betreuungs- und Pflegeaufgaben von Angehörigen übernehmen oder eine wichtige Prüfung ablegen müssen. In einer zweiten Phase wurden die ehemaligen Sanitätsdurchdiener entlassen. Anschliessend folgte ab Ende April die Entlassung weiterer Formationen, teilweise mit Bereitschaftsauflagen.
Mobilisiert in 24 Stunden
Mit den Bereitschaftsauflagen werden günstige Voraussetzungen für eine erneute Mobilmachung geschaffen. Dabei wird einerseits für eine befristete Zeit die Erreichbarkeit von Armeeangehörigen sichergestellt, und andererseits wird das Material, besonders für Verbände mit erhöhter Bereitschaft, vorbereitet und reserviert. Sollte die nationale Lage sich verändern und erneut Gesuche der Kantone um Unterstützung bei der Armee eingehen, können die Verbände mit Bereitschaftsauflagen innert 24 Stunden wieder aufgeboten werden.
Finanzielle Entlastung
Der Armeeeinsatz hat finanzielle, organisatorische und personelle Auswirkungen – sowohl für die Armeeangehörigen als auch für ihre zivilen Arbeitgeber. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, dass die Armeeangehörigen im Assistenzdienst, die während ihres Einsatzes nicht 100% des vordienstlichen Lohnes erhielten, die Differenz zwischen der EO-Entschädigung und dem durchschnittlichen vordienstlichen Einkommen entschädigt erhalten. Die betreffenden Armeeangehörigen können nach Abschluss ihres Einsatzes im Assistenzdienst ein Gesuch via Onlineformular einreichen.
Sistierung der Krankenkasse
Des Weiteren können Armeeangehörige, die mehr als 60 Tage Militärdienst am Stück geleistet haben, ihre private Krankenversicherung prämienfrei unterbrechen, indem sie nach erfolgter Dienstleistung die Grundversicherung für die Dauer des geleisteten Dienstes zurückfordern. Dazu müssen die Armeeangehörigen ein entsprechendes Formular unterzeichnet bei ihrer jeweiligen Krankenkasse einreichen. Das Formular (05.019) wird durch den Rechnungsführer erstellt und durch den Kommandanten bestätigt.
Kontakt für Rückfragen
Offenen Fragen oder Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Assistenzdienst der Armee, insbesondere hinsichtlich der Bereitschaftsauflagen, können an folgende Mailadresse gerichtet werden: eco@vtg.admin.ch.
Quelle: Schweizer Armee
26.5.2020