Eine vollständige Grenzöffnung mit Deutschland, Österreich und Frankreich soll, sofern die epidemische Entwicklung dies erlaubt, am 15. Juni 2020 erfolgen. Darauf hat sich Bundesrätin Keller-Sutter in Gesprächen mit den Innenministern dieser drei Nachbachländer verständigt. Sie hat den Bundesrat in seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 darüber informiert.
Der Bundesrat hat am 29. April entschieden, dass er die corona-bedingten Einreisebeschränkungen parallel zu den wirtschaftlichen Öffnungsetappen schrittweise lockern will. Erste Lockerungen sind am 11. Mai 2020 in Kraft getreten. Für einen weiteren Lockerungsschritt hat Bundesrätin Keller-Sutter in den letzten Tagen mehrere Telefongespräche geführt mit Deutschlands Innenminister Horst Seehofer, mit Frankreichs Innenminister Christophe Castaner sowie dem Bundesminister für Inneres aus Österreich, Karl Nehammer. Alle drei Länder sind wie die Schweiz aktuell in der Transitionsphase und in einer vergleichbaren epidemiologischen Lage.
Gespräche mit Nachbarstaaten
In bilateralen Gesprächen verständigten sich die Ministerinnen und Ministern darauf, die Grenzen zwischen diesen Nachbarländern so rasch wie möglich wieder vollständig zu öffnen und die Reisefreiheit wieder zu gewähren. Sofern die pandemische Lage in diesen Ländern dies erlaubt, soll dieser Schritt am 15. Juni erfolgen.
In der Zwischenzeit sollen zudem umgehend spezifische und reziproke Lösungen zugunsten von binationalen, unverheirateten Paaren sowie allfälligen weiteren Personenkategorien ausgearbeitet werden. Sobald diese Lösungen konkret gefunden sind, wird das Staatssekretariat für Migration (SEM) informieren.
Bundesrätin Keller-Sutter hat den Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. Mai 2020 über diesen Lockerungsschritt an der Grenze mit den drei Nachbarstaaten informiert. Der Bundesrat wird die Details noch an seiner Sitzung vom 27. Mai besprechen, zusammen mit den weiteren Lockerungen in den Einreise- und Aufenthaltsbeschränkungen. Das EJPD kann Länder nach Rücksprache mit EDI und EDA in eigener Kompetenz von der Liste der Risikoländer streichen. Der Lockerungsschritt kann selbstverständlich nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass die positiven Entwicklungen der epidemischen Situation anhalten. Das bedingt die weitere konsequente Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln.
Quelle: Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
13.5.2020