Schweizer Armee hat Massnahmen gegen die Corona-Infektion ergriffen

Coronavirus

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Symbolbild by Youtube

Die Schweizer Armee setzt eine ganze Reihe von Massnahmen zur Bewältigung der Corona-Epidemie um. Sie ist seit Mitte März vor Ort und unterstützt das zivile Gesundheitswesen. Es gilt, Massnahmen umzusetzen, die eine Ausbreitung des Virus stoppen und die Bevölkerung schützen.

Aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus stufte der Bundesrat die Situation in der Schweiz Ende Februar als besondere Lage gemäss Epidemien Gesetz ein. Er verbot Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen. An seiner Sitzung vom 6. März passte der Bundesrat die Strategie an und rückte den Schutz besonders gefährdeter Personen ins Zentrum.

Am 16. März wurden die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.

Gesundheit hat oberste Priorität

Das Bundesamt für Gesundheit hat Empfehlungen für die Arbeitswelt erlassen, die die Armee als Arbeitgeber umsetzt. Damit die Armee im Bedarfsfall unterstützen kann, muss sie ihre Führungs- und Einsatzbereitschaft jederzeit sicherstellen und gleichzeitig Ansteckungen minimieren. Sie hat deshalb Massnahmen getroffen, die über die zivilen Anordnungen und Empfehlungen hinausgehen.

• Befolgen Sie die Hygiene- und Verhaltensregeln des Bundes (Flyer BAG).

• Nutzen sie die bestehenden Möglichkeiten betreffend flexible Arbeitszeiten, mobiles Arbeiten sowie Homeoffice im Sinne der Empfehlungen.

• Bleiben Sie bei Krankheitssymptomen zu Hause, und halten Sie sich an die Vorgaben gemäss BAG. Gehen Sie nicht mehr in die Öffentlichkeit, kontaktieren Sie telefonisch eine Gesundheitseinrichtung, und informieren Sie Ihren Vorgesetzten.

Ziel ist es, uns selbst und die Personen in unserem privaten sowie beruflichen Umfeld zu schützen und gleichzeitig die Auftragserfüllung der Schweizer Armee als Gesamtsystem jederzeit sicherstellen zu können.

Unterstützung durch Assistenzdienst der Armee

Der Bundesrat hat Anfang März vorsorglich entschieden, den Kantonen bei Bedarf den Assistenzdienst der Armee zur Verfügung zu stellen, etwa um die zivilen Spitaleinrichtungen zu unterstützen. Am 16. März 2020 hat der Bundesrat zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Die Einsatzverantwortung liegt bei den zivilen Behörden. Diese erteilen in Absprache mit dem VBS den Auftrag.

Quelle: Schweizer Armee

18.3.2020

Das Virus

Das Virus verbreitet sich über eine Tröpfchen- oder Schmierinfektion. Auch Menschen ohne Erkrankungssymptome können den Erreger übertragen. Die Dauer zwischen Ansteckung und Ausbruch beträgt 2 bis 14 Tage. In der Hälfte der Fälle entwickeln sich keine Symptome. Weitere 40% haben Symptome einer milden Grippe. In 10% der Fälle kommt es zu einer Lungenentzündung, die eine Spitalbehandlung erfordert. Schwere Verläufe treten fast ausschliesslich bei über 60-Jährigen und bei Vorerkrankungen auf. Besonders gefährdet sind Personen ab 65 Jahren und Personen mit bestimmten Grunderkrankungen, insbesondere chronischen Atemwegserkrankungen, Bluthochdruck, Diabetes, geschwächtem Immunsystem, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs.