Zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft und der Durchhaltefähigkeit der Armee bei der Unterstützung der zivilen Behörden drängen sich organisatorische Massnahmen auf. Durchdiener-Rekrutenschulen werden bis mindestens Ende Mai verlängert. Wiederholungskurse, die nicht für den Assistenzdienst vorgesehen sind, werden grösstenteils ausgesetzt.
Seit dem Bundesratsbeschluss vom 16. März hat die Armee rund 3000 Armeeangehörige für den Assistenzdienst zur Entlastung des zivilen Gesundheitswesens per Mobilmachung aufgeboten. Nach vier Tagen ab Alarmierung standen die Armeeangehörigen ausgerüstet und ausgebildet im Einsatz und unterstützen seither die zivilen Behörden in der ganzen Schweiz.
Ein Ende der Verbreitung des Coronavirus ist nicht absehbar, deshalb dürften die zivilen Behörden auf längere Zeit auf die Hilfe von Armee und Zivilschutz angewiesen sein. Um die Einsatzbereitschaft und die Durchhaltefähigkeit der Truppen sicherzustellen, hat die Armee verschiedene Massnahmen ergriffen, die Folgen für die Armeeangehörigen haben.
Weitere Aufgebote
Als Mittel der ersten Stunde sind die Durchdiener-Rekrutenschulen und die Berufskader bereits im Einsatz. Gewisse Milizverbände mit hoher Bereitschaft sind mobilisiert und ebenfalls im Einsatz. Da die Leistung zugunsten der zivilen Behörden im Rahmen des Assistenzdienstes voraussichtlich die übliche Dauer eines Wiederholungskurses von drei Wochen übersteigt, werden diese verlängert.
Ausserdem werden weitere Formationen aufgeboten. Da für den Assistenzdienst weitere Kräfte notwendig sind, wird die Armee entsprechende Formationen aufbieten, gestützt auf den Beschluss des Bundesrats vom 16. März 2020.
Verlängerung von einzelnen Durchdiener-Rekrutenschulen
Durchdiener leisten ihren Dienst am Stück im Umfang von einem Jahr. Damit verfügen sie über grosse Erfahrung und über ein hohes Ausbildungsniveau. Deshalb sind sie für viele Aufgaben einsatzbereit. Die aktuellen Durchdiener-Schulen wären am 10. April 2020 beendet. Aufgrund der Aufgaben zugunsten der zivilen Behörden werden ihre Dienste jedoch wie folgt verlängert:
Alle Durchdiener der Infanterie, der Militärpolizei und der Logistik verbleiben voraussichtlich bis zum 29. Mai 2020 im Dienst. Der Dienst der Durchdiener der Sanitätsschule wird bis zum 30. Juni 2020 verlängert. Die Detailangaben sind unter www.armee.ch/corona einsehbar.
WK ohne Einsatzauftrag werden ausgesetzt
Jene Wiederholungskurse der ersten Jahreshälfte von Formationen werden ausgesetzt, die nicht für die Entlastung der zivilen Behörden oder zur Sicherstellung der Basisleistungen der Armee notwendig sind. Damit wird einerseits das stark geforderte logistische System entlastet und andererseits vermieden, unnötige Verschiebungen von Personen zu verursachen.
Wiederholungskurse, die von der Armee abgesagt werden, haben keine Wehrpflichtersatz-Abgabe zur Folge. Die Dienstleistung wird in den Folgejahren wie geplant mit den ordentlichen Terminen erbracht.
Ausbildung und Einsatzbereitschaft auch für die Folgejahre sicherstellen
Das Militärgesetz sieht vor, dass es dem Bundesrat obliegt, festzulegen, wie viele der durch die Truppe geleisteten Diensttage an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet werden. Da sich der Einsatz über eine längere Zeit erstrecken kann, hat der Bundesrat entschieden, dass nur ein Teil davon an die Ausbildungsdienstpflicht angerechnet wird. Konkret werden nur jene Diensttage angerechnet, die die Armeeangehörigen in diesem Jahr ohnehin als Ausbildungsdienst hätten leisten müssen, zum Beispiel in einem ordentlichen Wiederholungskurs.
Würden alle Dienstage angerechnet, würden die Armeeangehörigen ihre Dienstpflicht rasch vollenden, ohne in den üblichen sechs Wiederholungskursen ihre Ausbildung fortzusetzen und damit ihre Einsatzbereitschaft aufrechtzuerhalten. Als Folge würden der Armee auf Jahre hinaus keine ausreichend einsatzbereiten und ausgebildeten Sanitätseinheiten mehr zur Verfügung stehen.
Quelle: Schweizer Armee
27.3.2020