Strenge Massnahmen bei der Schweizer Armee für das Wohl der Truppe

Coronavirus

Coronavirus

Symbolbild by Youtube

Der Oberfeldarzt der Armee hat in einem Befehl zusätzliche Regeln betreffend die Nutzung der Unterkünfte und die Hygienekontrollen während des Einsatzes angeordnet. Es ist wichtig, dass die helfende Truppe gesund bleibt. Darum gelten strikte Massnahmen.

Die für gewöhnlich enge Gemeinschaft im militärischen Dienstbetrieb stellt die Verantwortlichen in Zeiten von Corona vor zusätzliche Herausforderungen. Es gilt, durch Hygiene- und Verhaltensmassnahmen in der Truppe die Armeeangehörigen konsequent zu schützen. Die entsprechenden Anordnungen des Bundes sind ausnahmslos zu befolgen. Das setzt Führungs- wie auch Eigenverantwortung voraus.

Social Distancing und Hygiene

Gemäss Anordnung des Oberfeldarztes der Armee muss sichergestellt werden, dass alle Truppen in überirdischen Unterkünften untergebracht und die Hygienemassnahmen und das Social Distancing eingehalten werden. Wenn immer möglich ist ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten, was zwei Sturmgewehrlängen (ausgeklappt) entspricht. Das gilt bei allen Aktivitäten, auch beim Essenfassen oder im Schlafsaal. Zudem sind die Armeeangehörigen dazu angehalten, regelmässig ihre Hände zu waschen – mindestens 20 Sekunden lang und mit Seife.

Für die Unterbringung der Truppen im Rahmen des Einsatzes empfiehlt der Oberfeldarzt deshalb grosse Räume mit Tageslicht und Lüftungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Turnhallen oder Schulhäuser. Ein besonderes Augenmerk liegt bei den Fenstern, die sich zum Lüften öffnen lassen müssen. Die Unterkünfte werden auf ihre Tauglichkeit hin überprüft und wo möglich, entsprechende Anpassungen vorgenommen.

Aktive Information

Zusätzlich werden die Kommandanten bis auf Stufe Einheit vom Lebensmittelinspektorat der Armee in der Umsetzung und in den Belangen der Hygiene aktiv beraten und ein entsprechendes Controlling etabliert. Wiederholungs- und Stabskurse, die zur Sicherstellung oder Planung der laufenden und weiteren Assistenzdiensteinsätze notwendig sind, werden weitergeführt. Alle anderen geplanten Wiederholungs- und Stabskurse werden geprüft.

Es liegt in aller Interesse, dass die Armee ihren subsidiären Auftrag zur Unterstützung der zivilen Gesundheitsbehörden so gut und so lange wie möglich erfüllen kann. Sollte sich ein Angehöriger im Einsatz krank fühlen, hat er sich umgehend beim Einheitsfeldweibel zu melden, der wiederum die die Krankenabteilung davon in Kenntnis setzt. Erkrankte Armeeangehörige werden umgehend von der Truppe getrennt und gemäss den Vorgaben der Sanität einer Sanitätseinrichtung zur Arztvisite zugeführt.

Damit die Einsatzbereitschaft und die Handlungsfähigkeit der Armee sichergestellt und die Bevölkerung geschützt werden kann, muss der Bürger in Uniform gesund bleiben. Nur so kann er seinen Auftrag erfüllen.

Quelle: Schweizer Armee / Komm V, Eve Hug

19.3.2020