Zusatzvereinbarung über Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank

Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) haben eine Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung vom 9. November 2016 über die Gewinnausschüttung der SNB unterzeichnet. Die Zusatzvereinbarung sieht eine Erhöhung der Ausschüttungen für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 auf maximal 4 Milliarden Franken vor, sofern die Ausschüttungsreserve gewisse Schwellenwerte überschreitet.

Die geltende Vereinbarung aus dem Jahr 2016 sieht eine jährliche Ausschüttung von 1 Mrd. Franken und eine Erhöhung auf 2 Mrd. Franken vor, falls die Ausschüttungsreserve nach Gewinnverwendung den Wert von 20 Mrd. Franken überschreitet. Seit 2016 hat das Ertragspotenzial der SNB zugenommen und die Ausschüttungsreserve ist angewachsen.

Schweizerische Nationalbank

Schweizerische Nationalbank

Schweizerische Nationalbank by Albert Häsler from Pixabay

Darum haben EFD und SNB eine zusätzliche Ausschüttung beschlossen. Die Vereinbarung vom 28. Februar 2020 definiert zwei zusätzliche Schwellenwerte:

• Überschreitet die Ausschüttungsreserve nach Gewinnverwendung den Wert von 30 Mrd. Franken, so schüttet die SNB für das betreffende Geschäftsjahr zusätzlich 1 Mrd. Franken an Bund und Kantone aus.

• Überschreitet die Ausschüttungsreserve nach Gewinnverwendung den Wert von 40 Mrd. Franken, schüttet die SNB für das betreffende Geschäftsjahr zusätzlich 1 weitere Mrd. Franken an Bund und Kantone aus.

Für 2019 sind diese beiden Bedingungen erfüllt, so dass insgesamt 4 Mrd. Franken an Bund und Kantone ausgeschüttet werden können.

Die Kantone wurden über die Zusatzvereinbarung vorgängig informiert. Im Hinblick auf die Geschäftsjahre 2021 bis 2025 wird eine neue reguläre Vereinbarung ausgearbeitet.

Zusatzvereinbarung Gewinnausschüttung SNB

Erläuterungen zur Vereinbarung

Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement

2.3.2020