WEKO beendet marktbeherrschende Stellung und öffnet Gasmarkt in der Zentralschweiz

Gas

Gas

Symbolbild by Pixabay

Die Wettbewerbskommission (WEKO) setzt sich für die Öffnung des Gasmarktes ein. Sie veranlasst einvernehmlich die Durchleitung über die Erdgasnetze der ewl Energie Wasser Luzern Holding AG (ewl) und der Erdgas Zentralschweiz AG (EGZ). EGZ und ewl verweigerten zuvor die Belieferung über ihre Erdgasnetze an Endkundinnen und Endkunden durch Dritte.

Die WEKO öffnet mit ihrem Entscheid den Erdgasmarkt in der Zentralschweiz vollständig. Dieser Schritt hat eine vergleichbare Signalwirkung wie der Entscheid gegen die Freiburger Elektrizitätswerke von 2001, mit dem der Elektrizitätsmarkt gestützt auf das Kartellgesetz geöffnet wurde.

EGZ und ewl beliefern Endkundinnen und Endkunden in der Zentralschweiz mit Erdgas. Sie missbrauchten bisher beim Transport und der Verteilung von Erdgas über ihre Rohrleitungsnetze ihre marktbeherrschende Stellung. So verweigerten sie einer Drittlieferantin die Durchleitung über ihre Netze zur Belieferung von bestimmten Kundengruppen. Damit verunmöglichten sie den Endkundinnen und Endkunden die freie Wahl des Lieferanten.

EGZ und ewl kooperierten mit der WEKO. Sie verpflichten sich einvernehmlich, künftig sämtlichen an ihre Netze angeschlossenen Endkundinnen und Endkunden den Lieferantenwechsel zu ermöglichen. Die WEKO berücksichtigte bei der Bemessung der Sanktion, dass EGZ und ewl von sich aus ihr Netzgebiet öffnen. Die ermässigte Busse beträgt rund CHF 2,6 Mio.

Dem WEKO-Sekretariat liegen weitere Anzeigen gegen Gasnetzbetreiber vor. Es ist möglich, dass die WEKO zusätzliche Untersuchungen in diesem Bereich eröffnen wird.

Der Entscheid der WEKO kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

Quelle: Wettbewerbskommission WEKO

4.6.2020