Historisches Wohnhaus an der Leihgasse 15 in Baar bleibt erhalten

Baar Leihgasse 15 a

Baar Leihgasse 15 a

Screenshot by street view von google maps

Das Zuger Verwaltungsgericht stellt das Wohnhaus Leihgasse 15a in Baar unter Denkmalschutz und hebt den gegenteiligen Beschluss des Regierungsrats auf.

Am 15. Januar 2019 hatte der Zuger Regierungsrat entschieden, die drei Wohnhäuser Leihgasse 15a, Rigistrasse 16 und 18 in Baar nicht unter Denkmalschutz zu stellen und entliess sie aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäler. Mit diesem Beschluss setzte er sich über ein Fachgutachten der Eidgenössischen Kommission für Denkmalschutz (EKD) hinweg.

Teilweise gutgeheissen

Der Zuger Heimatschutz und der Archäologische Verein gelangten gegen den Beschluss des Regierungsrates mit einer Beschwerde an das Zuger Verwaltungsgericht. Gewünscht ist die Unterstutzstellung der drei Wohnhäuser Leihgasse 15a, Rigistrasse 16 und 18. Mit Urteil vom 7. April diesen Jahres hat das Zuger Verwaltungsgericht die Beschwerde teilweise gutgeheissen und das der Einwohnergemeinde Baar gehörende Wohnhaus Leihgasse 15a unter Denkmalschutz gestellt. Erfreulich ist zudem, dass die Eigentümerin des Wohnhauses Rigistrasse 16 ihr Haus freiwillig erhalten will, obwohl es nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts nicht unter Schutz gestellt wird.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil des Zuger Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig, es kann innert 30 Tagen beim Bundesgericht angefochten werden.

23.4.2020