Stadt Kriens: Öffentliche Auflage für Pilatus Arena

Pilatus Arena

Pilatus Arena

Screenshot by Pilatus Arena

Die Stadt Kriens führt vom 7. Januar bis 5. Februar 2020 die öffentliche Auflage für den Bebauungsplan und die Teilzonenplanänderung Pilatus Arena durch. Nach einem öffentlichen Mitwirkungsverfahren und der ersten Lesung im Parlament ist dies der nächste Schritt, damit das Projekt realisiert werden kann.

Mit der vorliegenden Planung soll das Areal Mattenhof II baureif gemacht werden und das Projekt Pilatus Arena mit einer Sport- und Eventhalle und zwei Hochhäusern zum Wohnen eigentümerverbindlich gesichert werden. Dafür werden mit einem Bebauungsplan und einer Teilzonenplanänderung die planungs- und baurechtlichen Grundlagen geschaffen.

Die bisherigen Schritte

Das Planungsvorhaben lag im Februar/März 2019 öffentlich zur Mitwirkung auf. Die Mitwirkungseingaben wurden zusammen mit den Stellungnahmen und Anträgen der kantonalen Dienststellen ausgewertet und, soweit möglich, in den Entwurf eingearbeitet. Diesen Entwurf hat der Krienser Einwohnerrat am 28. November 2019 in erster Lesung beraten. Das Parlament trat mit viel Wohlwollen und Zustimmung auf die Planvorlage ein. Überwiesen wurden diverse Anträge zu den Sonderbauvorschriften des Bebauungsplans Pilatus Arena. Diese wurden für die öffentliche Auflage bereits umgesetzt. Die weiteren Bemerkungsanträge, insbesondere zur Mehrwertabgabe und zu den Freizeit- und Spielflächen werden bis zur 2. Lesung im Einwohnerrat behandelt.

Auflage ab 7. Januar 2020

Nach mehrjähriger Planungsphase liegen nun alle Pläne und Dokumente öffentlich auf. Die Auflage erfolgt vom 7. Januar bis 5. Februar 2020. Die Planunterlagen sind im Internet online verfügbar und können im Stadtbüro (Stadthaus Kriens, Stadtplatz 1) in dieser Auflagezeit zu den normalen Öffnungszeiten eingesehen werden. Allfällige Einsprachen gegen den Bebauungsplan, den Zonenplan und das Bau- und Zonenreglement sind während der Auflagefrist schriftlich, mit Antrag und Begründung, in zweifacher Ausführung, an den Stadtrat Kriens, Postfach 1247, 6011 Kriens, zu richten. Zur Einsprache befugt sind insbesondere Personen, die an der Änderung ein schutzwürdiges Interesse haben, beschwerdeberechtigte Organisationen im Bereich des Umwelt-, Natur- und Heimatschutzes sowie andere Organisationen für Umwelt-, Natur- und Heimatschutz, die sich statutengemäss seit fünf Jahren dem Umwelt-, Natur- und Heimatschutz im Kanton Luzern widmen.

Übergangsregelung

Mit der öffentlichen Auflage gilt die geänderte Zonenplan sowie die Bau- und Nutzungsvorschriften als Planungszone im Sinn von § 85 Abs. 2 PBG. Das bedeutet, dass ab 7. Januar 2020 bis zur rechtskräftigen Genehmigung des Bebauungsplans und der Teilzonenplanänderung Pilatus Arena die bisherigen und die neuen Vorschriften parallel gelten.

Weitere Verfahrensschritte

Nach Behandlung allfälliger Einsprachen unterbreitet der Stadtrat die Planvorlage und allfällige verbliebene Einsprachen noch einmal dem Einwohnerrat zur Beschlussfassung, voraussichtlich im Juni 2020. In der 2. Lesung erlässt der Einwohnerrat diese und entscheidet über allfällig nicht gütlich erledigte Einsprachen. Kommt es dabei zu Veränderungen, die unmittelbare Auswirkungen auf die betroffenen Grundeigentümer und Haushaltungen haben, wird ein neues Auflageverfahren lanciert. Anschliessend unterbreitet der Stadtrat die vom Einwohnerrat beschlossene Planung dem Regierungsrat des Kantons Luzern zur Genehmigung. Sie tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.

14.1.2020