Der Diagnostiktest des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 wird künftig von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergütet. Auf Entscheid des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) wird der Test auf die Liste der vergütungspflichtigen Analysen aufgenommen.
Aufgrund der raschen Ausbreitung des neuen Coronavirus hat das EDI auf Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände beschlossen, den Diagnostiktest dieser Krankheit auf die Liste der vergütungspflichtigen Analysen aufzunehmen. Er wird ab 4. März 2020 von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung mit 180 Franken vergütet.
Die Diagnostik des neuen Coronavirus SARS-CoV-2 ist Teil der vom Bundesamt für Gesundheit empfohlenen Massnahmen zur Eindämmung der Epidemie.
Änderungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung
Quelle: Bundesamt für Gesundheit
3.3.2020