Man darf Andreas Glarner von der Aargauer SVP einen «Dummschwätzer» und noch viel mehr nennen

Andreas Glarner

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Screensot by Andreas Glarner

Das Aargauer Obergericht hat einen Rekurs von SVP-Nationalrat Andreas Glarner abgeschmettert. Er hatte gegen einen Mann geklagt, der ihn als «infantilen Dummschwätzer» und «Profiteur» beschimpft hatte.

Er sei ein «dummer Mensch», ein «infantiler Dummschwätzer» und ein «übler, verlogener Profiteur»: Mit diesen Worten hat ein Aargauer auf Facebook SVP-Nationalrat Andreas Glarner (57) angegriffen. Das Obergericht in Aarau hat heute entschieden: Das darf er.

Der Politiker ist zum zweiten Mal mit einer Klage wegen übler Nachrede gegen den Mann vor Gericht abgeblitzt. Ende 2018 hatte bereits das Bezirksgericht Baden entschieden, dass die Aussagen nicht ehrverletzend seien. Zumindest im Rahmen der heftig geführten Diskussion auf Facebook, in deren Rahmen die Beleidigungen fielen. Es habe sich dabei um einen politischen Kontext gehandelt, wo halt ab und zu die Fetzen fliegen würden. Wobei der Richter damals auch festgehalten hatte, dass sich die Äusserungen schon an der Grenze des gesetzlich tolerierbaren befänden.

Glarner zog den Entscheid daraufhin an die nächste Instanz weiter – und verlor nun abermals, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Auch die Richter am Obergericht sind der Meinung, dass sich der SVPler die harschen Worte gefallen lassen muss.

SVP-Nationalrat Glarner geht immer wieder juristisch gegen Personen vor, die ihn beleidigen – aber auch er wurde schon mehrfach angezeigt. Der Politiker hat vor Gericht auch schon Recht bekommen. So wurde beispielsweise ein Rentner zu einer Geldstrafe verurteilt, der Glarner als «Berufsrassisten» bezeichnet hatte.

Quelle: BLICK

8.1.2020