Neue Demenzdiagnostik wird von Krankenkassen vergütet

Nebel

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Symbolbild by Ivy Lu from Pixabay

Um atypische Fälle von Demenz zu diagnostizieren, wird künftig unter bestimmten Voraussetzungen eine neue bildgebende Untersuchung vergütet. Zudem werden die Krankenversicherer die Kosten für die Behandlung von Schluckstörungen übernehmen.

Seit dem 1. Juli 2019 übernimmt die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) die Kosten für Analysen von Demenzmarkern im Liquor. Ein neues bildgebendes Verfahren mittels Positron- Emissions-Tomographie (PET/CT) ergänzt die Möglichkeiten in der Demenzdiagnostik. Es wird dann vergütet, wenn die vorgängige Liquoranalyse keine diagnostische Schlussfolgerung erlaubt oder kontraindiziert oder nicht möglich war. Es ist davon auszugehen, dass dank dem stufenweisen Vorgehen keine Mehrkosten entstehen. Die Änderung der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV, Anhang 1) tritt am 1. April 2020 in Kraft.

Eine weitere Anpassung betrifft die Behandlung von Schluckstörungen mittels logopädischen Massnahmen. Schluckstörungen gehen oft mit Sprechstörungen einher und werden gemeinsam logopädisch behandelt und somit bereits heute vergütet. Um auch bei isolierten Schluckstörungen die Vergütung sicherzustellen, wird die KLV (Art. 10) entsprechend angepasst. Die Änderung tritt am 1. April 2020 in Kraft.

Neben diesen Änderungen sind eine Reihe weiterer Anpassungen der KLV und ihrer Anhänge (Anhang 1 ärztliche Leistungen, Mittel- und Gegenständeliste sowie Analysenliste) vorgenommen worden. Sie treten gestaffelt auf 1. April bzw. 1. Juli 2020 in Kraft.

Weiterführende Links

Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)

Mittel und Gegenständeliste (MiGeL)

Analysenliste (AL)

Arzneimittelliste mit Tarif (ALT)

Quelle: Bundesamt für Gesundheit

25.2.2020