Risch Rotkreuz: Polizeieinsatz wegen Softair-Waffe

Sichergestellte Softair-Waffe

Sichergestellte Softair-Waffe

Bild ZVG Zuger Polizei

Die Zuger Polizei hat am Bahnhof Rotkreuz drei Jugendliche mit einer Softair-Waffe angehalten. Die Waffe wurde sichergestellt und die drei Jugendlichen werden verzeigt.

Am Freitagabend (24. Januar 2020), kurz vor 18:30 Uhr, ging bei der Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei eine Meldung ein, wonach am Bahnhof Rotkreuz drei junge Männer mit einer Waffe unterwegs seien. Gestützt auf diese Meldung rückten sofort mehrere Patrouillen aus. Wenig später gelang es den Einsatzkräften, die signalisierten Personen anzuhalten und zu kontrollieren. Dabei wurde eine Softair-Waffe mit der passenden Munition gefunden und sichergestellt.

Bei den angehaltenen Personen handelt es sich um drei Jugendliche im Alter zwischen 14 und 16 Jahren. Sie wurden nach der polizeilichen Befragung in die Obhut der Eltern übergeben. Die jungen Männer müssen sich wegen Widerhandlung gegen das Waffengesetz vor der zuständigen Jugendanwaltschaft verantworten.

Gefährlich und verboten

Softair-Waffen gelten gemäss Waffengesetz als Waffen, wenn sie aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können. Das Tragen solcher Waffen in der Öffentlichkeit ist nicht erlaubt.In diesem Zusammenhang appelliert die Polizei an die Bevölkerung, das eigene Handeln sehr sensibel zu prüfen. Sogenannte Softair-Waffen sind aus der Distanz selbst von geschulten Polizistinnen und Polizisten kaum von einer echten Schusswaffe zu unterscheiden.

Das Mitführen und Zeigen solcher Waffen kann dadurch zu gefährlichen Situationen führen, die eskalieren können. Dies gilt auch für die kommende Fasnachtszeit. Für kostümierte Fasnächtler, zum Beispiel als Polizisten, Jäger oder Cowboys, ist das Tragen von Softair-, Imitations- und Schreckschusswaffen ebenfalls verboten. Erlaubt sind nur Gegenstände, die auf den ersten Blick klar als Spielzeugwaffen erkennbar sind.

Die Broschüre «Waffen in Kürze» informiert Sie über die Kategorien von Waffen und die entsprechenden Erwerbsvoraussetzungen.

Quelle: Zuger Polizei

29.1.2020