Nur noch fünf Mitglieder im Zofinger Stadtrat?

Give me Five

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Symbolbild by Alexandr Ivanov from Pixabay

Der Zofinger Einwohnerrat entscheidet am 22. Juni 2020 über die Revision der Gemeindeordnung. Als wichtigste Neuerung ist ab 2022 eine Stadtratsgrösse von fünf Mitgliedern, statt wie bisher sieben, vorgesehen. Dafür soll nebst dem 100-Prozent-Pensum des Stadtammanns ein zweites Vollamt geschaffen werden. Zusätzlich beantragt der Stadtrat dem Einwohnerrat einige kleinere materielle sowie formelle Änderungen.

Der Stadtrat Zofingen hat sich in den letzten Monaten intensiv mit seiner künftigen Grösse und dem Organisationsmodell der Stadtverwaltung beschäftigt. Er schlägt dem Einwohnerrat aufgrund der vorgenommenen Analysen vor, den Stadtrat auf die kommende Legislaturperiode hin auf fünf Mitglieder zu reduzieren. Organisatorisch beabsichtigt der Stadtrat, das bisherige Ressortführungsmodell beizubehalten. Das heisst, die Stadträtinnen und Stadträte tragen weiterhin die politische und die personelle Verantwortung für die ihnen zugeteilten Ressorts und führen damit auch die Bereichsleitenden ihrer Ressorts.

Die Reduktion der Anzahl Stadtratsmitglieder soll mit der Schaffung eines zweiten Hauptamts einhergehen. Stadtammann und Vizeammann sollen künftig im Hauptamt tätig sein, die nebenamtlichen Mitglieder des Stadtrats weiterhin mit einem Aufwand von rund 30 Prozent. Die Reduktion der Anzahl Stadtratsmitglieder von sieben auf fünf ist also weder eine Sparübung noch eine Stellenaufstockung. Ziel ist eine robuste, professionelle, schlanke und möglichst effiziente Organisation.

Überprüfung der Verwaltungsorganisation – in jedem Fall

Der Stadtrat ist zwar überzeugt, dass die Stadt Zofingen auch mit weiterhin sieben Mitgliedern regierbar ist, er sieht in der Reduktion auf fünf Mitglieder aber einige Vorteile. Einerseits wird das "System Stadtrat" durch die Schaffung eines zweiten Hauptamts belastbarer und ausfallsicherer. Andererseits können durch die Reduktion auf fünf Mitglieder die Schnittstellen reduziert werden. Bei einer Reduktion der Anzahl Stadtratsmitglieder kann durch die Schaffung eines zweiten hauptamtlichen Ressorts auch die Verwaltungsorganisation vereinfacht werden. Diese Gründe überwiegen in den Augen des Stadtrats die möglichen Nachteile, weshalb er die Reduktion auf fünf Mitglieder beantragt.

Der Stadtrat wird die Verwaltungsstruktur auch bei einer Beibehaltung von sieben Stadtratsmitgliedern überprüfen. In diesem Fall würden jedoch voraussichtlich weniger grosse Straffungsmöglich-keiten bestehen. Basierend auf dem Grundsatzentscheid des Einwohnerrats wird er noch in der laufenden Legislaturperiode die Reorganisationsvarianten im Detail und umsetzungsreif ausarbeiten. Da sich der künftige Stadtrat anfangs der neuen Legislaturperiode aber selber konstituiert, ist die Umsetzung einer möglichen Verwaltungsreform dem neu zusammengesetzten Rat zu überlassen.

Weitere Neuerungen

Neben der Kernfrage der Grösse der Exekutive schlägt der Stadtrat weitere kleinere materielle sowie formelle Änderungen der Gemeindeordnung vor. Diese sind teilweise aus übergeordneten Gründen nötig, werden andererseits aber auch aus Effizienzgründen als sinnvoll erachtet.

Eine wichtige Änderung betrifft die Stellenbewilligungskompetenz. Heute muss der Stadtrat selbst für Stellen, welche im Zuge der Übernahme von Aufgaben für andere Gemeinden vollständig fremdfinanziert sind und für die Stadt Zofingen sogar Synergieeffekte generieren, dem Einwohnerrat eine entsprechende Vorlage unterbreiten. Künftig soll der Einwohnerrat eine maximale Gesamtsumme an Stellenprozenten genehmigen, innerhalb dieser der Stadtrat anschliessend die Verteilung der Stellen auf die einzelnen Aufgaben frei vornehmen kann. Ein solches Modell wurde im Einwohnerrat bereits vor Jahren gefordert. Diesem Anliegen soll mit der Revision der Gemeindeordnung nun nachgekommen werden.

Weitere Neuerungen betreffen ausserdem die Zusammensetzung des Wahlbüros oder den Schwellenwert, ab welchem Kreditbeschlüsse des Einwohnerrats durch eine Volksabstimmung zu bestätigen sind.

Volksabstimmung noch in diesem Jahr

Die revidierte Gemeindeordnung wird dem Einwohnerrat auf seine Sitzung am 22. Juni 2020 und der Stimmbevölkerung voraussichtlich im vierten Quartal dieses Jahres zum Beschluss vorgelegt werden. Die beschlossenen Änderungen müssen anschliessend von der Gemeindeabteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) formell genehmigt werden, bevor sie in Kraft treten können.

Einwohnerratsvorlage inkl. Synopse zur Revision der Gemeindeordnung: www.zofingen.ch/er2020

Quelle: Stadt Zofingen

3.4.2020