Vereinfachte Anforderung für Eigenmittel der Banken

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2019 Änderungen der Eigenmittelverordnung verabschiedet. Sie entsprechen grösstenteils den Vorschlägen, die das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) in die Vernehmlassung geschickt hatte. Die Verordnung vereinfacht ab dem 1. Januar 2020 die Anforderungen für bestimmte kleine Banken und Wertpapierhäuser und stellt die Kapitalisierung der Stammhäuser der systemrelevanten Banken für den Krisenfall sicher. Der Bundesrat verzichtet aber zu Gunsten einer Selbstregulierung der Branche darauf, Massnahmen im Bereich der Wohnrenditeliegenschaften zu ergreifen.

Im Nachgang der Finanzkrise wurden internationale Standards geschaffen, die insbesondere die Widerstandsfähigkeit von Banken erhöhen. Die Schweiz hat viele dieser Standards umgesetzt. Dadurch wurde die nationale Regulierung komplexer, was speziell für Kleininstitute eine starke Belastung sein kann. Deshalb hat der Bundesrat jetzt vereinfachte Anforderungen für die Berechnung der erforderlichen Eigenmittel beschlossen, um kleine, besonders liquide und gut kapitalisierte Banken und Wertpapierhäuser zu entlasten.

Banken

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Symbolbild by Jason Goh from Pixabay

Bereits 2016 führte der Bundesrat Gone-Concern-Kapitalanforderungen für UBS und Credit Suisse auf Gruppenstufe ein. Gone-Concern-Anforderungen sollen sicherstellen, dass eine in Schwierigkeiten geratene systemrelevante Bank ohne finanzielle Hilfe des Staates geordnet saniert und abgewickelt werden kann. Seit dem 1. Januar 2019 gelten solche Anforderungen in reduzierten Masse auch für die inlandorientierten systemrelevanten Banken (PostFinance AG, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank). Die heute verabschiedeten Änderungen der Eigenmittelverordnung sollen, im Einklang mit einem internationalen Standard des Financial Stability Board (FSB), sicherstellen, dass insbesondere in den Stammhäusern («Parent-Banken») und in den Schweizer Einheiten, die die systemrelevanten Funktionen ausüben, ausreichend Kapital für den Krisenfall vorhanden ist.

Hingegen verzichtet der Bundesrat darauf, die vorgeschlagene Erhöhung der Eigenmittelanforderungen für Hypotheken für Wohnrenditeliegenschaften umzusetzen. Grund dafür ist die von der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) vorgeschlagene Selbstregulierung, die der Bundesrat als wirksam und zielführend erachtet.

Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement

27.11.2019