Aargauer Aktion «schöne Post»: Mit Bildern Freude machen und Danke sagen

Das Departement Gesundheit und Soziales lanciert die Aktion "schöne Post": Bilder von Aargauer Kindern und Erwachsenen sollen den Alltag von Menschen in Pflegeheimen aufhellen. Gleichzeitig kann die Bevölkerung dem Pflegepersonal in Spitälern, Pflegeheimen und der Spitex mit einem Bild zeigen, wie dankbar sie ist.

Die Empfehlung vom Bundesamt für Gesundheit ist klar: Bleiben Sie zuhause. Gerade für ältere Menschen in Pflegeheimen bedeutet das, dass sie gar nicht mehr rausgehen können und zum eigenen Schutz auch keinen Besuch empfangen. Viele sind allein und es fällt mit der Zeit schwer, sich abzulenken. Mit einer Zeichnung kann man diesen Menschen eine Freude machen und ihnen zeigen, dass man an sie denkt. Oder man sagt all jenen, die in Spitälern, Pflegeheimen oder einer Spitex arbeiten, mit einem Bild oder ein paar Zeilen Danke: Sie arbeiten unter hohem Druck und stellen in diesen besonderen Zeiten sicher, dass das Gesundheitswesen weiterhin funktioniert und alle, die Pflege benötigen, gut und umfassend betreut werden.

Dem Sommer zu wir streben (aus «Lohengrin»)

Dem Sommer zu wir streben (aus «Lohengrin»)

Foto Joseph Birrer

Ein wichtiger Einsatz für die Schweiz

Die Aktion "schöne Post" der Fachstelle Alter und Familie und der Sektion Gesundheitsförderung und Prävention des Departements Gesundheit und Soziales ruft dazu auf, mit einem Bild, einer Zeichnung oder einem Gedicht Danke zu sagen. Die Aargauerinnen und Aargauer können ihr Bild oder ihre Zeilen direkt an ein Pflegeheim, ein Spital oder eine Spitex nach Wahl senden. Auf der Webseite www.ag.ch/solidarität sind unter "schöne Post" alle Adressen zu finden. Wer ein Foto vom gemalten Bild oder seinen Zeilen gerne in der digitalen Leinwand der Aktion "schöne Post" verewigen möchte, kann dieses per E-Mail an solidaritaet@ag.ch schicken.

Weitere Solidaritätsaktionen des Kantons, sowie Anlaufstellen für die psychische Gesundheit und Tipps für den Alltag finden Sie unter: www.ag.ch/solidarität.

Quelle: Kanton Aargau

3.4.2020