Kaderlohnreporting für die Unternehmen und Anstalten des Bundes 2019

Salär

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Symbolbild by mohamed Hassan from Pixabay

Im Kaderlohnreporting informiert der Bundesrat jährlich über die Entlöhnung sowie weitere Vertragsbedingungen des obersten Kaders und der Leitungsorgane der bundesnahen Unternehmen und Anstalten. Er hat an seiner Sitzung vom 19. Juni 2020 den Bericht über das Geschäftsjahr 2019 gutgeheissen.

Gestützt auf Artikel 6a Bundespersonalgesetz und die Kaderlohnverordnung berichten die bundesnahen Unternehmen und Anstalten jährlich detailliert über die wichtigsten Anstellungs­bedingungen der Mitglieder der Geschäftsleitung und des obersten Leitungsorgans (Verwal­tungs- und Institutsrat).

Die bundesnahen Unternehmen und Anstalten sind je einem Departement zugeordnet, das die Aufsicht ausübt. Die Departemente erheben die Daten für das Kaderlohnreporting bei den entsprechenden Unternehmen sowie Anstalten und beurteilen diese. Das Eidgenössische Personalamt (EPA) stellt die Berichte zuhanden des Bundesrates und der Finanzdelegation der eidge­nössischen Räte (FinDel) zusammen.

Das Kaderlohnreporting enthält Angaben über die Bruttolöhne und Honorare, die Bonifikationen, die Nebenleistungen, die Lohnsysteme sowie über die Anteile der Landes­sprachen und der Geschlechter in den obersten Leitungsorganen. Zum Vergleich sind auch die Werte des Vorjahres aufgeführt.

Die Bundesratsbeschlüsse vom 23. November 2016 zur Steuerung der Vergütungen des obersten Kaders bundesnaher Unternehmen und Anstalten beziehungsweise vom 21. Juni 2017 zu den Muster-Statutenbestimmungen wurden umgesetzt: Die Obergrenzen der Gesamtbeträge für das Honorar, die Entlöhnung und die Nebenleistungen wurden den jeweiligen Generalver­sam­mlungen zur Genehmigung vorgelegt. Sie wurden vorgängig durch die zuständigen Departe­mente und das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) geprüft und entsprechen den Vorgaben. Insgesamt ist festzustellen, dass die Massnahmen bei den Geschäftsleitungen der Unternehmen des Bundes im Berichtsjahr eine dämpfende Wirkung auf die Entwicklung der Entlöhnung haben.

Kaderlohnreporting: Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2019

Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement

22.6.2020