Patientinnen und Patienten sind verpflichtet, sich an den Kosten eines Spitalaufenthalts zu beteiligen. Um Klarheit über die Anzahl der zu bezahlenden Tage zu schaffen, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 12. Juni 2020 eine Präzisierung der Krankenversicherungsverordnung (KVV) in die Vernehmlassung geschickt.
Die Versicherten sind verpflichtet, einen Beitrag von 15 Franken pro Tag an die Kosten ihres Spitalaufenthalts zu leisten. Allerdings ist aktuell nicht präzisiert, wie die Anzahl Tage für die Berechnung des Spitalkostenbeitrags durch die Versicherer zu ermitteln sind. Der Bundesrat hat entschieden, die KVV dahingehend zu präzisieren, dass die Versicherten den Spitalbeitrag weder für den Austrittstag noch für die Urlaubstage leisten müssen. Mit dieser Regelung soll Klarheit über die Anzahl der zu bezahlenden Tage geschaffen werden.
Die neue Regelung des Spitalkostenbeitrags führt zu Mehrkosten bei den Versicherern von maximal 22 Millionen Franken pro Jahr.
Die Vernehmlassung zur Präzisierung der KVV findet vom 12. Juni bis zum 5. Oktober 2020 statt.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit
15.6.2020