Pestizide und andere Mikroverunreinigungen können das Trinkwasser verunreinigen und die Lebewesen im Wasser schädigen. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) will die Gewässer besser schützen. Es hat dazu die Gewässerschutzverordnung angepasst. Wie bisher dürfen Pestizide in allen Bächen, Flüssen und Seen, aus denen Trinkwasser gewonnen wird, den Grenzwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter nicht überschreiten.
Für 12 Pestizide, die für Wasserlebewesen besonders problematisch sind, führt die Verordnung zusätzlich strengere Grenzwerte ein. Erstmals werden auch für drei Arzneimittel Grenzwerte festgelegt. Die revidierte Gewässerschutzverordnung tritt am 1. April 2020 in Kraft.
Die Gewässer in der Schweiz sind wichtig: Zum einen wird Wasser aus grossen Flüssen und Seen zu Trinkwasser aufbereitet, zum anderen bieten sie Lebensraum für viele Pflanzen und Tiere. Aus den meisten Seen und Flüssen wird einwandfreies Trinkwasser gewonnen. Die Gewässer als Lebensraum stehen aber unter Druck; die Artenvielfalt nimmt ab. Mitverantwortlich dafür sind Verunreinigungen mit Pestiziden und Arzneimittelrückständen sowie andere Mikroverunreinigungen. Um den Schutz von Wasserlebewesen wie Fische und Krebse zu verbessern und gleichzeitig die Qualität der Gewässer zu erhalten, braucht es für Pestizide spezifische Grenzwerte. Deshalb hat das UVEK die Gewässerschutzverordnung revidiert.
An einem Bächlein helle
Symbolbild by Joseph Birrer
Bisheriger Schutz wird verbessert
Gemäss bisherigem Recht gilt ein allgemein gültiger Grenzwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter für die Konzentration von Pestiziden in Gewässern.
2017 hatte das UVEK einen Entwurf für eine revidierte Gewässerschutzverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Er sah vor, den allgemein gültigen Grenzwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter aufzuheben und durch spezifische Grenzwerte für jeden Stoff zu ersetzen - je nach Giftigkeit für die Wasserlebewesen. Neben einigen Verschärfungen hätte die Vorlage für 25 Pestizide eine Lockerung des Grenzwerts vorgesehen, unter anderem für Glyphosat.
Das UVEK hat die Vernehmlassung ausgewertet. Die deutliche Erhöhung der Grenzwerte für bestimmte Stoffe wurde in der Vernehmlassung kritisiert. Insbesondere eine starke Erhöhung der zulässigen Konzentrationen von Pestiziden in Gewässern wurde als falsches Signal verstanden. Zur Sicherung der Trinkwasserqualität und dem verbesserten Schutz der Gewässerlebewesen hat das UVEK deshalb die Vorlage angepasst.
Grundsätzlich gilt in allen Bächen, Flüssen und Seen der allgemeine Grenzwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter als Obergrenze. Dieser allgemeine Grenzwert gilt auch für Glyphosat. Für 12 besonders problematische Pestizide führt die Gewässerschutzverordnung zudem strengere Grenzwerte ein, die unter 0.1 Mikrogramm pro Liter liegen. Dazu gehört beispielsweise das Insektizid Cypermethrin. Zudem werden erstmals Grenzwerte für drei Arzneimittel festgelegt.
Daneben unterscheidet die Verordnung neu zwischen Grenzwerten für Pestizide in Gewässern, die der Trinkwassernutzung dienen, und Grenzwerten für Pestizide in anderen Gewässern.
In Gewässern, die nicht der Trinkwassernutzung dienen, bezweckt die Verordnung den Schutz der Wasserlebewesen. Grundsätzlich gilt bei ihnen der Grenzwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter. Für 14 Stoffe wird der Grenzwert allerdings erhöht. Bei diesen Stoffen bestehen aus wissenschaftlicher Sicht bis zu den neuen Grenzwerten jedoch keine Risiken für die Wasserlebewesen. Dazu gehört beispielsweise das Fungizid Cyprodinil.
Für Gewässer, die der Trinkwassernutzung dienen, gilt dagegen weiterhin der allgemeine Grenzwert von 0.1 Mikrogramm pro Liter als Obergrenze. Erhöhungen des Grenzwerts sind keine vorgesehen. Die Pestizidbelastung dieser Gewässer darf damit nicht höher sein als im Trinkwasser selber. Auf diese Weise ist der Schutz des Trinkwassers gewährleistet.
Gezielte Massnahmen und besserer Schutz der Trinkwasserressourcen möglich
Dank der neuen Grenzwerte können die Trinkwasserressourcen besser geschützt werden. Auch ist es so möglich, die Wirkung der Mischungen auf Wasserlebewesen (Cocktaileffekt) besser zu beurteilen und wenn nötig, zusätzliche Massnahmen vorzusehen. Denn auch diese Cocktails können schädliche Auswirkungen haben.
Für die Umsetzung des Gewässerschutzes sind die Kantone zuständig. Die neuen Grenzwerte geben ihnen Klarheit. Die Kantone können nun bei Überschreitung der Grenzwerte direkt zielgerichtete Massnahmen ergreifen. Für den Bund sind die neuen Grenzwerte die Basis zur Evaluation des Aktionsplanes zur Risikoreduktion von Pflanzenschutzmitteln, der Agrarpolitik und dem Ausbau der Kläranlagen zur Elimination der Mikroverunreinigungen.
Die revidierte Gewässerschutzverordnung und der Anhang mit den neuen Grenzwerten treten auf den 1. April 2020 in Kraft.
Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens
Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
18.2.2020